Datenschutzgrundverordnung: Inkassoverband veröffentlicht Leitfaden für den …

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Datenschutzgrundverordnung: Inkassoverband veröffentlicht Leitfaden für den Bereich Forderungsmanagement

22.02.2017

Ab dem 25. Mai 2018 muss die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) in Deutschland zur Anwendung kommen. Nach wie vor gibt es allerdings viele Fragezeichen, was das für die Unternehmen hierzulande im Detail bedeutet.

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) hat jetzt einen Leitfaden zur DS-GVO für das Forderungsmanagement veröffentlicht. Erstellt wurde er von den Datenschutzexperten aus dem verbandsinternen Fachausschuss, Verantwortlichen aus der BDIU-Geschäftsstelle sowie dem externen, unabhängigen Verbandsbeauftragten für den Datenschutz.

Er richtet sich speziell an Inkassodienstleister und gibt ihnen einen Überblick zu allen für das Forderungsmanagement relevanten Neuerungen der DS-GVO mit vielen Tipps zur Umsetzung der Regelungen in die Praxis. Außerdem weist er Inkassounternehmen auf nötige Überprüfungen ihrer Datenverarbeitungsprozesse hin.

Die Version 1.0 dieses Leitfadens hat den Stand Februar 2017. Der BDIU versteht ihn als „Work in Progress“. Bis zum Anwendungsbeginn der Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 werden weitere Leitfäden, Factsheets und Updates folgen, mit denen der Inkassoverband seine 560 Mitgliedsunternehmen auf die DS-GVO vorbereiten wird.

Der Leitfaden ist auf der Homepage des BDIU als PDF veröffentlicht:

http://www.inkasso.de/positionen/standpunkte/best-practice-guide-dsgvo

 

Pressekontakt:

Marco Weber
Telefon: +49 (0) 30 / 206 07 36 40
Fax: +49 (0) 30 / 206 07 36 33
E-Mail: weber@inkasso.de

 

Unternehmen

Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU)
Friedrichstraße 50–55
10117 Berlin

Internet: www.inkasso.de

 

Über Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU)

Der BDIU wurde 1956 gegründet und ist der größte Inkassoverband Europas sowie der zweitgrößte weltweit. Er vereinigt 560 Inkassounternehmen, die rund 15.500 Mitarbeiter beschäftigen. Pro Jahr führen BDIU-Mitglieder durch ihre Rechtsdienstleistung gut 5 Milliarden Euro an offenen Forderungen der Wirtschaft wieder zurück. Die Auftraggeber der Inkassounternehmen beschäftigen rund 8 Millionen Menschen in Deutschland.

 

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