Zweitwohnungssteuer – Luxussteuer oder zusätzliche Belastung? ARAG Experten erläutern die kommunale Aufwandsteuer
Die Zweitwohnungssteuer ist eine reine Kommunalsteuer und wird von einigen Gemeinden nach deren jeweiligen Satzungen erhoben. ARAG Experten geben Auskunft über die Art und Höhe der Zweitwohnungssteuer und sagen, wer steuerpflichtig ist.
Wer erhebt die Zweitwohnungssteuer?
Die Zweitwohnungssteuer ist in Deutschland eine kommunale Aufwandsteuer. Sie wird von der Stadt bzw. von der Gemeinde erhoben und betrifft alle Personen, die im jeweiligen Ort eine Zweitwohnung innehaben. Ihre Rechtmäßigkeit wird durch das Grundgesetz begründet, nach dem die Länder »örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern« erheben dürfen (Art. 105 Abs. 2a GG). Diese Gesetzgebungskompetenz wurde in den Bundesländern auf die Gemeinden übertragen.
Wer muss die Zweitwohnungssteuer zahlen?
Mit der Zweitwohnungssteuer soll derjenige belastet werden, der sich den Aufwand leisten kann, zwei Wohnungen für den persönlichen Lebensbedarf oder den seiner Familie zu halten. Dies ist insbesondere bei Ferienwohnungen der Fall. Bei Studenten und Pendlern ist die Zweitwohnung allerdings eine Notwendigkeit. Hier wird also besteuert, wer sowieso schon außergewöhnliche finanzielle Belastungen stemmen muss. Eheleute, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhalten und deren eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, sind allerdings nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von der Zweitwohnungssteuer ausgenommen (Az.: 1 BvR 1232/00 und 2627/03). Dies gilt auch für die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Alle anderen können die doppelte Belastung entschärfen, indem sie die anfallende Steuer für die beruflich bedingte Zweitwohnung als Werbungskosten von der Einkommenssteuer absetzen können. Unser Tipp: Da ein Student in der Regel keine Steuern zahlt, kann er keine Werbungskosten geltend machen. Es besteht jedoch die Möglichkeit des Verlustvortrages. Das ist eine Einkommenssteuererklärung mit negativem Einkommen; sie reduziert die Steuer, wenn irgendwann einmal Einkommen fließt.
Welche Wohnungen werden besteuert?
Steuergegenstand ist das Innehaben einer Zweitwohnung. Der steuerliche Tatbestand ist in den Satzungen der Gemeinden allerdings unterschiedlich geregelt. Die Definitionen einer Zweitwohnung können stark voneinander abweichen, auch das „Innehaben“, also die berechtigte tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Wohnung, wird unterschiedlich geregelt. Keine Rolle spielt dagegen, ob die Wohnung eine Miet- oder Eigentumswohnung ist.
Wie hoch ist die Zweitwohnungssteuer?
In der Regel ist die Jahreskaltmiete Bemessungsgrundlage für die Zweitwohnungssteuer. In einzelnen Gemeinden werden auch die Jahresrohmiete (Kaltmiete mit bestimmten kalten Betriebskosten) oder die Wohnfläche herangezogen. Der Steuersatz liegt zwischen fünf Prozent in Berlin und 16 Prozent in Erfurt, in der Regel beträgt er zehn Prozent. Einige Gemeinden und Städte haben in der Vergangenheit eine nach der Miethöhe gestaffelte Steuer erhoben, z.B. Leipzig. Degressiven Staffeln, die Besserverdienende begünstigen, indem die Besteuerung mit steigender Miete geringer ausfällt, wurde allerdings vom Bundesverfassungsgericht im Januar 2014 eine Absage erteilt (Az.: 1 BvR 1656/09).