Wichtige Änderungen zum Jahreswechsel - Ab 01.01.2017 digitaler Lohnnachweis Neues Verfahren als Grundlage der Beitragsberechnung
Das Meldeverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung (UV) wird mit dem digitalen Lohnnachweis ab 2017 auf eine neue Basis gestellt. Vorgeschaltet ist ein Stammdatenabgleich. Was Sie jetzt beachten müssen: Zwei Jahre dauert die Übergangsphase, in der bereits der neue digitale Lohnnachweis zum Einsatz kommt, parallel jedoch auch der bekannte Entgeltnachweis genutzt wird. Ab dem Beitragsjahr 2018, das heißt ab 1. Januar 2019, erfolgt die Meldung dann ausschließlich mit dem digitalen Lohnnachweis.
a) Stammdatenabgleich durchführen
Auf dem Weg zum digitalen Lohnnachweis muss zunächst im sogenannten Vorverfahren ein automatisierter Abgleich der Unternehmensdaten durchgeführt werden ("Stammdatenabgleich"). So wird sichergestellt, dass nur Meldungen mit korrekter Mitgliedsnummer und veranlagten Gefahrtarifstellen übermittelt werden. Der eigentliche Datenabruf erfolgt automatisiert aus dem Entgeltabrechnungsprogramm, das im Unternehmen verwendet wird. Dieser Abruf muss jedoch aktiv durch den Nutzer oder die Nutzerin angestoßen werden. Dies kann frühestens ab 1. Dezember 2016 geschehen.
Hierfür sind folgende Zugangsdaten erforderlich:
· Betriebsnummer der BGW: 15186676
· Mitgliedsnummer bei der BGW (zehnstellige Kundennummer)
· PIN
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