Wann der Pflichtteil beim Erbe auf …

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Wann der Pflichtteil beim Erbe auf Hartz-IV angerechnet wird

10.01.2017

Wann der Pflichtteil beim Erbe auf Hartz-IV angerechnet wird © ARAG

ARAG Tower und Umgebung

Wenn ein Hartz-IV-Empfänger erbt, darf er dieses Vermögen nach Auskunft der ARAG Experten nur begrenzt behalten. Einen Teil muss er dazu einsetzen, sein Leben zu finanzieren. Wie hoch dieser Teil ist, hängt vom Vermögensfreibetrag ab, der sich wiederum nach dem Geburtsjahr des Leistungsbeziehers staffelt. Doch was ist, wenn es sich bei der Erbschaft um einen Pflichtteil handelt, den der Miterbe vielleicht gar nicht so freiwillig herausrückt?

Selbst dann kann das Jobcenter nach Information der ARAG Experten vom Hartz-IV-Empfänger verlangen, dass er seinen Anspruch durchsetzt. In diesem Fall bewilligt das Jobcenter die Leistungen zunächst nur als Darlehen, bis der Pflichtteil ausgezahlt wurde. In einem konkreten Fall hatte der Sohn seiner Mutter gegenüber Skrupel, auf seinen Pflichtteil von immerhin 16.500 Euro zu bestehen. Die pflegebedürftige alte Dame hatte aufgrund eines Berliner Testaments ihren Mann beerbt. Von der Erbschaft bestritt sie ihren durch die Pflege kostenintensiven Lebensunterhalt und war nicht gewillt, ihrem Sohn seinen Pflichtteil zu zahlen. Und da genügend Bargeld vorhanden war, den Sohn auszuzahlen, ohne dass Haus und Hof verkauft oder beliehen werden mussten, bestand das Jobcenter zu Recht auf die Anrechnung des Pflichtteils (Sozialgericht Mainz, Az.: S 4 AS 921/15).

 

Pressekontakt:

Brigitta Mehring
Telefon: 0211 / 963 - 2560
Fax: 0211 / 963 - 2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de

 

Unternehmen

ARAG
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40472 Düsseldorf

Internet: www.arag.de

 

Über ARAG

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 14 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden €.

 

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