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Neuregelung der Kfz-Steuer darf nicht zu Steuererhöhungen führen

26.01.2017

Gestern hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Kfz-Steuer auf Grundlage des tatsächlichen Schadstoffausstoßes von Fahrzeugen auf den Weg gebracht.

Der ADAC hält die vorgesehene Umstellung der Messmethodik von Schadstoffen auf den realitätsnäheren WLTP-Messzyklus für richtig und sinnvoll. Nur mit „echten“ Verbrauchs- und Messwerten bekommen Fahrzeugkäufer und -besitzer ein tatsächliches Bild, wie es um die Umweltfreundlichkeit ihres Pkw bestellt ist. Aus diesem Grund sollte auch die künftige Kfz-Steuer am neuen CO2-Messwert ansetzen.

Um Ungleichbehandlungen der Bürger sowie Steuererhöhungen zu vermeiden, hält der ADAC die Einführung eines entsprechenden Anpassungsfaktors in der Steuerberechnungsgrundlage für dringend geboten. Nur so ist sichergestellt, dass es trotz realistischerer CO2-Werte keine Mehrbelastung für Neuwagenkäufer gibt. Bliebe es beim jetzigen Gesetzesentwurf, würden die Kfz-Steuersätze für diejenigen Autos steigen, die nach dem 1. September 2018 erstmals neu zugelassen werden. Identische Modelle, die vor diesem Stichtag zugelassen werden, müssten niedrigere Kfz-Steuersätze bezahlen.

 

Pressekontakt:

Christian Garrels
Telefon: 089 7676 2052
Fax: 089 7676 2801
E-Mail: christian.garrels@adac.de

 

Unternehmen

ADAC e. V.
Hansastraße 19
80686 München

Internet: www.adac.de

 

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