Unterbringung in einem Senioren-/Pflegeheim Teil 1: …

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Unterbringung in einem Senioren-/Pflegeheim Teil 1: Wann Kosten steuerlich abziehbar sind

02.12.2016

wer in einem Senioren-/Pflegeheim lebt oder den Umzug plant, weiß, dass die Heimunterbringung eine teure Angelegenheit sein kann. In bestimmten Fällen können Sie die Heimkosten steuerlich als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art absetzen.

Sind die Kosten abziehbar, dann berücksichtigt der Finanzbeamte die Aufwendungen zwar ohne Höchstbetragsbegrenzung – das gilt zumindest, soweit die Kosten angemessen sind. Dennoch wirken sich Ihre Aufwendungen nur aus, soweit sie zusammen mit Ihren anderen außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art die sogenannte zumutbare Belastung überschreiten.

 

Pressekontakt:

Bettina M. Rau-Franz
Telefon: 0201 81 09 50
Fax: 0201 / 81095 - 95
E-Mail: kontakt@franz-partner.de

 

Unternehmen

Roland Franz & Partner
Moltkeplatz 1
45138 Essen

Internet: www.franz-partner.de

 

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