Gesetz zum Schutz von Kassenmanipulationen

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Gesetz zum Schutz von Kassenmanipulationen

27.12.2016

Die Bundesregierung hat am 8. September 2016 einen Gesetzentwurf zum Schutz von Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen eingebracht. Nachdem der Finanzausschuss dem Gesetzentwurf zugestimmt hat, hat nunmehr auch der Bundestag seine Zustimmung erteilt. Insbesondere sollen die nachfolgenden drei Punkte Kassenmanipulationen entgegenwirken:

1. Umfassende Einzelaufzeichnungspflicht bei elektronischen Aufzeichnungssystem inklusive verpflichtender Schutz dieser Systeme durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung.

2. Einführung einer Kassen-Nachschau (ergänzend zu den bereits vorhandenen Instrumenten der  Steuerkontrolle).

3. Bußgeldrechtliche Sanktionierung von Verstößen z.B. bei vorsätzlicher nicht Verwendung einer Technischen Sicherheitseinrichtung.

 

Pressekontakt:

Bettina M. Rau-Franz
Telefon: 0201 81 09 50
Fax: 0201 / 81095 - 95
E-Mail: kontakt@franz-partner.de

 

Unternehmen

Roland Franz & Partner
Moltkeplatz 1
45138 Essen

Internet: www.franz-partner.de

 

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