Bundestag sollte Atom-Gesetzespaket vertagen. AKW-Betreiber müssen …

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Bundestag sollte Atom-Gesetzespaket vertagen. AKW-Betreiber müssen zunächst alle Klagen gegen Atomausstieg zurücknehmen

15.12.2016

Hubert Weiger, der Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat den Bundestag aufgefordert, die für morgen geplante Verabschiedung des „Gesetzespakets zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung" zu vertagen. Das Mindeste was die AKW-Betreiber zuvor tun müssten sei die verbindliche Rücknahme sämtlicher Atom-Klagen gegen den Staat, sagte Weiger.

„Gesetze, deren Auswirkungen hunderte Generationen betreffen, dürfen nicht leichtfertig und verbunden mit weiteren Folgekosten verabschiedet werden“, sagte Weiger. „Die Energiekonzerne sind in der Bringschuld. Entlässt man sie per Gesetz aus der Gesamtverantwortung für ihren Atommüll, dann müssen sie zuvor ihre Klagen gegen den Gesetzgeber und die Bundesregierung zurückziehen“, forderte der BUND-Vorsitzende.

Inakzeptabel sei auch, dass die Regierungskoalition mit Schützenhilfe der Grünen plane, das Verursacherprinzip aufzuweichen. „Der Bundestag darf nicht zulassen, dass sich die Energiekonzerne gegen Zahlung eines Risikoaufschlags in einen Fonds aus der Haftung für die Folgekosten der Atommüllentsorgung freikaufen“, so Weiger.

„Die von den Energiekonzernen in den geplanten Fonds einzuzahlenden knapp 24 Milliarden Euro reichen nicht annähernd, um die Zwischen- und Endlagerung des Atommülls dauerhaft zu finanzieren. Die AKW-Betreiber dürfen keinen Ablass erhalten, über Jahrzehnte haben sie hohe Profite eingefahren und Rückstellungen genutzt, um Steuern zu sparen“, sagte der BUND-Vorsitzende. „Es ist fahrlässig, die Konzerne zulasten der Steuerzahler weitgehend von den Folgekosten der Atomenergie und späteren Haftungsrisiken zu befreien“, so Weiger.

Der zu dem Gesetzespaket gehörende Entschließungsantrag von CDU/CSU, SPD und Grünen sehe außerdem vor, die neuen gesetzlichen Regelungen auf die Betreiber weiterer kerntechnischer Anlagen zu übertragen. „Die Aufweichung des Verursacherprinzips darf keine Nachahmer finden“, forderte Weiger. „Der Sündenfall einer Haftungsübernahme durch den Staat muss die absolute Ausnahme bleiben. So etwas darf nicht auf andere Atommüllverursacher ausgeweitet werden“, sagte der BUND-Vorsitzende.

 

Pressekontakt:

Thorben Becker
Telefon: 0173-6071603
E-Mail: thorben.becker@bund.net

 

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Am Köllnischen Park 1
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Internet: www.bund.net

 

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