Berechnung des Kindesunterhalts – Neuerungen in …

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Berechnung des Kindesunterhalts – Neuerungen in der Düsseldorfer Tabelle

29.12.2016

Berechnung des Kindesunterhalts – Neuerungen in der Düsseldorfer Tabelle © ERGO Group AG

ERGO und D.A.S. in München

Lena H. aus Landshut: Ich habe gehört, dass es ab Januar Neuerungen in der Düsseldorfer Tabelle geben soll. Was ist unter dieser Tabelle zu verstehen und was bringen die Neuerungen mit sich?

DAS-Expertin-Michaela-Zientek-Rassat © D.A.S. Rechtsschutz-Versicherungs-AG

DAS-Expertin-Michaela-Zientek-Rassat

Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):
Die Düsseldorfer Tabelle ermöglicht die Berechnung des Kindesunterhalts, zum Beispiel nach einer Scheidung. Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf erstellen diese in Zusammenarbeit mit anderen Gerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag. Sie hat zwar keine Gesetzeskraft, ihre Zahlen werden aber allgemein akzeptiert und bei Unterhaltsverfahren herangezogen. Die Berechnung erfolgt dabei abhängig vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Kindesalter. Der Zahlbetrag hängt noch von weiteren Faktoren ab, wie der Anzahl der Kinder und der Anrechnung von Kindergeld. Im Anhang der eigentlichen Tabelle findet sich eine Übersicht der Zahlbeträge. Die Tabelle wird grundsätzlich alle zwei Jahre angepasst. Zum 1. Januar 2017 wird sie aber schon nach nur einem Jahr geändert. Grund ist der Anstieg des gesetzlichen Mindestunterhalts für Kinder. Dieser beträgt künftig für Kinder bis fünf Jahre 342 Euro (bisher: 335), für Kinder von sechs bis elf Jahren 393 Euro (bisher: 384) und für Kinder von 12 bis 17 Jahren 460 Euro (bisher: 450). Nicht ändern soll sich dagegen der Selbstbehalt, der dem Unterhaltszahler bleiben muss – derzeit 1.080 Euro für Erwerbstätige.

 

Pressekontakt:

Dr. Claudia Wagner
Telefon: 0211 477-2980
Fax: 0211 / 477 - 1511
E-Mail: claudia.wagner@ergo.de

 

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Thomas - Dehler - Straße 2
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Internet: www.das.de

 

Über D.A.S. Rechtsschutz-Versicherungs-AG

Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2015 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.

 

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Telefon: 089 998 461-18
Fax: 089 998 461-20
E-Mail: das@hartzkom.de

 

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