Von der Qual der Fristen… Wer räumt denn da mein Konto leer?
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Der private Handyvertrag ist längst gekündigt, aber die Firma zieht weiter die monatlichen Raten ab. Wie kann das eigentlich sein? Grundsätzlich sollte man doch davon ausgehen können, dass das private Girokonto vor dem Zugriff anderer geschützt ist. Und: Wird ein Vertrag gekündigt, sollte auch die damit verbundene Einzugsermächtigung automatisch erlöschen. Doch das ist mitnichten der Fall.
Mit dem erteilten SEPA-Lastschriftmandat wird der einziehende Zahlungsempfänger, also in unserem Fall der Telekommunikationsanbieter, vom Inhaber des belasteten Kontos ermächtigt, einen Zahlungsbetrag einzuziehen. Gleichzeitig wird auch die Bank des Zahlungspflichtigen beauftragt, die Einlösung der Lastschrift durchzuführen. Der Inhaber des Bankkontos ist jedoch berechtigt, der Lastschrift zu widersprechen. Tut er dies innerhalb einer Acht-Wochen-Frist nach Abbuchung, so bekommt er das Geld zurück – inklusive Zinsen und Gebühren. Bei unautorisierten Lastschriften ohne SEPA-Mandat verlängert sich die Frist grundsätzlich auf 13 Monate.
Sind diese Fristen allerdings verstrichen, hat der Kontoinhaber schlechte Karten. Von der Bank bekommt er kein Geld. Er muss sich nun an die Firma wenden, die das Geld eingezogen hat. Jetzt geht es darum, zu prüfen, welche Ansprüche berechtigt sind, d.h. wurden z.B. die Kündigungsfristen eingehalten oder nicht.
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