Steuerfalle bei Vermögensübertragung zwischen Eheleuten

Anzeige
Kundenzeitung

Steuerfalle bei Vermögensübertragung zwischen Eheleuten

03.11.2016

In der Praxis kommen Zuwendungen zwischen Ehegatten regelmäßig vor. Aus schenkungsteuerlicher Sicht sind (angemessene) Geschenke zu besonderen Anlässen (als Gelegenheitsgeschenke) in der Regel nicht relevant. Demgegenüber ist der gemeinsame Erwerb von Immobilien deutlich brisanter, wenn der Kaufpreis nur von einem Ehegatten gezahlt wird.

Des Weiteren stellen Einzahlungen auf Gemeinschaftskonten,die Tilgung von Schulden des Partners, die Übernahme von Versicherungsprämien, die Übernahme festgesetzter Einkommensteuer (auch bei Zusammenveranlagung) oder die Gewährung eines unverzinslichen Darlehens für den Partner Schenkungen dar.

Der Schenkungsteuer-Freibetrag wirkt nur alle zehn Jahre.

Es besteht stets ein latentes Risiko, wenn die Partner keine saubere Trennung ihrer Konten und Depots vornehmen oder der Alleinverdiener allzu „üppige“ Beträge für den Familienunterhalt aufbringt. In der Regel leben Ehegatten in der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft oder (seltener) in Gütertrennung. Bei diesen beiden Güterständen behält jeder der Partner grundsätzlich das Vermögen in seinem Eigentum.

 

Pressekontakt:

Bettina M. Rau-Franz
Telefon: 0201 81 09 50
Fax: 0201 / 81095 - 95
E-Mail: kontakt@franz-partner.de

 

Unternehmen

Roland Franz & Partner
Moltkeplatz 1
45138 Essen

Internet: www.franz-partner.de

 

Kommentare


 

Kommentar hinzufügen

Mit der Veröffentlichung des Kommentars mit meiner E-Mail-Adresse bin ich einverstanden.
Summe: +

Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu-Medium

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
Hans John Vermittlerfortbildung 2025

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.