Nur mit freier Sicht bei Eis und Schnee! ARAG Experten warnen vor zusätzlichen Bußgeldern im Winter
Die Schneefallgrenze sinkt – die Wetterfrösche im Fernsehen haben auch in niederen Regionen den ersten Schnee angekündigt. Während viele Menschen den ersten Schnee des Jahres sehnlichst erwarten, gibt es mindestens eine Bevölkerungsgruppe, die dem weißen Zauber mit Argwohn entgegenblickt: Autobesitzer! Denn die weißen Flöckchen können in Kombination mit Eis und Glätte im Straßenverkehr schnell lästig oder aber zu einer echten Gefahr werden.
Wer sich nicht auf die erschwerten Bedingungen im Verkehr einstellt, riskiert zu allem Überfluss auch noch ein saftiges Bußgeld. Vor den häufigsten Bußgeldern rund ums Autofahren bei Schneefall warnen Sie die ARAG Experten.
Freie Sicht!
Wer morgens mit dem Auto zur Arbeit fährt, der erlebt dieser Tage häufig sein weißes Wunder. Das Auto hat sich über Nacht in einen riesigen Schneeberg verwandelt. Nun heißt es schippen, kratzen, enteisen. Doch hier ist Gründlichkeit geboten. Wer zum Beispiel meint, ein kleines Guckloch in der Windschutzscheibe reiche, um das Auto sicher zu bewegen, der irrt. Stattdessen sollten neben allen Scheiben sogar Scheinwerfer, Blinker, Rückleuchten und die Motorhaube vom Schnee befreit werden. Sonst winken 10 Euro Bußgeld. Mit derselben Summe wird im übrigen auch das Warmlaufenlassen des Motors bestraft, da vermeidbare Abgasbelastungen hierzulande verboten sind.
An Scheinwerfer und Co. denken!
Noch kostspieliger kann es sogar werden, wenn Scheinwerfer, Rüchlichter oder Blinker nicht vom Schnee befreit wurden. Da das Auto dann für andere Verkehrsteilnehmer nicht gut erkennbar ist und soeine erhöhte Unfallgefahr besteht, kann diese Vergesslichkeit bis zu 35 Euro kosten. Auch das Übersehen des Schneeketten-Gebots kann teuer werden – wer sich hier nicht nach der Beschilderung richtet, der ist um 20 Euro ärmer. Richtig günstig hingegen kann man davonkommen, wenn man beim Parken in Bereichen mit Parkscheinautomat die Vorderscheibe nicht von Schnee befreit. Hier zeigen sich die Ordnungsämter meistens großzügig, wir empfehlen aber dennoch die Sicht auf den Parkzettel freizulegen, da sonst ein Parkverstoß eintreten kann, und dieser ist ja bekanntlich auch nicht umsonst.