Frost schadet Leitungen und Technik - ARAG Experten erklären, wie man Frostschäden vermeidet und versichert
Kalte Tage und frostige Nächte – so sieht es laut Wettervorhersage am zweiten Adventswochenende aus. Der Frosteinbruch kann für unvorbereitete Mieter und Hausbesitzer ein teures Nachspiel haben: Denn wenn Wasser in Heizungs- oder Trinkwasserleitungen gefriert, können die Rohre platzen. Auch Technik-Fans kann Väterchen Frost teuer zu stehen kommen, denn Smartphone & Co. sind zum Teil sehr kälteempfindlich.
Nicht am falschen Ende sparen
Ein Großteil der Schäden könnte durch die richtige Vorbeugung vermieden werden. Der einfachste Tipp der ARAG Experten ist: In allen Räumen ausreichend heizen! Das Heizungsventil sollte dabei nie vollständig zugedreht werden.
Richtig teuer wird es, wenn das Wasser in den Leitungen gefriert und nach dem Auftauen aus den geborstenen Leitungen in die Wohnung fließt. Jedes Jahr kommt es so zu mehr als einer Million Leitungswasserschäden. Die ARAG Experten raten daher zur richtigen Versicherung: Mit einer Hausratversicherung versichern Verbraucher ihren kompletten Hausrat wie Möbel, Gardinen, Schrankinventar bis hin zu Elektrogeräten und Computer. Mit einer Wohngebäudeversicherung wird das Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände geschützt, also auch Zentralheizungsanlagen und Sanitärinstallationen.
Frostwächter reicht nicht!
Wer die Wohnung oder das Haus für das Wochenende oder einen ausgedehnten Winterurlaub verlässt, darf sich nach Auskunft von ARAG Experten nicht darauf verlassen, dass die Einstellung „Frostwächter“ an der Zentralheizung ausreicht, um das Gebäude vor Frostschäden zu bewahren. In einem beispielhaften Fall entfloh ein Rentner den Widrigkeiten des deutschen Winters und machte sich für sieben Wochen auf nach Mallorca. Die Heizung hatte er auf die niedrigste Einstellung, den so genannten „Frostwächter“ eingestellt und seine Tochter angewiesen, ein- bis zweimal pro Woche nach dem Rechten zu sehen. Die Anlage hielt den winterlichen Temperaturen jedoch nicht stand, und es traten diverse Schäden u.a. an Rohren und Heizkörpern auf. Die Gebäudeversicherung meinte, dass häufiger, wenn nicht gar täglich zu überprüfen gewesen wäre, ob das Haus nicht auskühle und verweigerte die Schadensregulierung. Das sahen die Richter des Landgerichts Bonn genauso: Gerade bei der niedrigen Einstellung „Frostwächter“ müsse bei einer Frostperiode im Fall eines Komplettausfalls der Heizung mit einem besonders schnellen Auskühlen des Gebäudes gerechnet und daher täglich kontrolliert werden (LG Bonn, Az.: 10 O 203/06).