Fragen zu Bestattung und Erbe rechtzeitig …

Anzeige

Fragen zu Bestattung und Erbe rechtzeitig klären

08.11.2016

Fragen zu Bestattung und Erbe rechtzeitig klären © Aeternitas e.V

Im Trauerfall muss nicht nur die Bestattung organisiert werden. Im Anschluss tauchen auch immer wieder zahlreiche Fragen zum Thema Erbschaft auf. Wer rechtzeitig und umfassend vorsorgt und Bestattung und Nachlass regelt, hilft den Hinterbliebenen.

Um die eigenen Bestattungswünsche abzusichern, empfehlen Experten die rechtzeitige Vorsorge. Dazu sollten die Wünsche zu Lebzeiten benannt und möglichst auch schriftlich festgehalten werden. Darüber hinaus ist es sinnvoll zu regeln, wer nach dem eigenen Tod die Wünsche umsetzen soll, zum Beispiel Verwandte, Freunde oder aber auch ein bestimmter Bestatter. Haben Verstorbene zu Lebzeiten nicht vorgesorgt, stehen die Hinterbliebenen häufig vor einem Berg offener Fragen. Sie können dann oft nur vermuten, was im Sinne des Verstorbenen wäre. Die immer zahlreicheren Beisetzungsvarianten auf Friedhöfen, aber auch außerhalb, erhöhen zwar die Auswahl, sorgen aber ebenso für Ratlosigkeit.

Wer sich nicht auf die gesetzliche Erbfolge verlassen will, sollte im Rahmen einer umfassenden Vorsorge auch den Nachlass regeln, zum Beispiel in einem Testament. Hier gilt das Gleiche wie für die Bestattungswünsche: Die Angehörigen – im Regelfall auch die Erben – erhalten Klarheit, der Vorsorgende die Gewissheit, dass seine Wünsche umgesetzt werden. Manchmal hängen Fragen der Bestattung auch mit dem Nachlass und den Rechten und Pflichten der Erben direkt zusammen. Zum Beispiel sind Erben gesetzlich verpflichtet, die Bestattungskosten zu tragen. Wichtig ist an dieser Stelle der Hinweis, dass die Bestattungswünsche selbst nicht ins Testament gehören. Dieses wird meist erst Wochen nach dem Tod und der Bestattung geöffnet.

Alle wichtigen Fragen zu Bestattungsvorsorge und Nachlass beantwortet der neu erschienene „Ratgeber Todesfall und Nachlass – Vorsorgen für Erbschaft und Bestattung“, herausgegeben von Aeternitas e.V., der Verbraucherinitiative Bestattungskultur. Er vermittelt die notwendige Übersicht in rechtlichen und organisatorischen Fragen. Hilfreich ist der Ratgeber nicht nur für Menschen, die sich im Rahmen der Vorsorge mit Trauerfall und Erbe befassen. Er beantwortet auch die Fragen derjenigen, die sich als Hinterbliebene nach einem Todesfall mit diesen Themen auseinandersetzen müssen. Der 128 Seiten umfassende Ratgeber ist bei Aeternitas zum Preis von zehn Euro (Mitglieder zahlen nur acht Euro) zuzüglich Versandkosten erhältlich.

 

Pressekontakt:

Alexander Helbach
Telefon: 02244 / 92 53 85
Fax: 02244 / 92 53 88
E-Mail: alexander.helbach@aeternitas.de

 

Unternehmen

Aeternitas e.V.
Dollendorfer Straße 72
53639 Königswinter

Internet: www.aeternitas.de

 

Kommentare

 

Kommentar hinzufügen

Bitte geben Sie zum Schutz vor Spam die Summe in das Feld ein.
Anzeige
InterRisk - DKM

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe
Anzeige
Kundenzeitung

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.