Neue Kassensysteme ab 1. Januar 2017 Pflicht
Es wird ernst. Ab 1. Januar 2017 sind die neuen Kassensysteme Pflicht. Es sei denn, man hat eine Offene Ladenkasse. Was aber überrascht ist die Tatsache, dass sich die Unternehmer diesbezüglich zurückhalten. Manchmal hat man das Gefühl, dass die Unternehmer die Thematik ignorieren oder die gesetzlichen Vorgaben nicht ernst genommen werden.
Auch wenn zurzeit die Steuereinnahmen für unseren Staat kräftig fließen, heißt das nicht, dass die Betriebsprüfer angehalten sind, rücksichtsvoll mit den Unternehmen umzugehen, sondern das Gegenteil ist der Fall.
Bei jeder durchgeführten Betriebsprüfung stellt man fest, dass die Formalien immer enger ausgelegt werden und in Verbindung mit den GoBD immer mehr auf die Warenwirtschaftssysteme und interne Fakturasysteme zurückgegriffen wird. Über diesen Weg wird seitens der Finanzverwaltung versucht, steuerliche Mehrergebnisse zu generieren.
Diese Situation gilt auch für die Kassensysteme ab 1. Januar 2017. Es ist auf jeden Fall davon auszugehen, dass diese in der Zukunft intensiv geprüft werden.
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