Freiwillige Grundstücksversteigerungen - Bieter gehen finanzielle Risiken ein
Westfälische Notarkammer. Freiwillige Grundstücksauktionen erfreuen sich bei Verkäufern und Käufern einer immer größeren Beliebtheit. Gerade unerfahrene Bieter sind sich jedoch häufig der finanziellen Verpflichtungen nicht bewusst, die mit einem abgegebenen Angebot einhergehen.
Die vermeintlichen Vorteile freiwilliger Grundstücksversteigerungen liegen auf der Hand: Verkäufern bietet sich die Gelegenheit, mit geringfügigem Aufwand einen großen Interessentenkreis für das Verkaufsobjekt anzusprechen. Den potentiellen Käufer lockt hingegen die Aussicht, eine Liegenschaft zu einem vergleichsweise niedrigen Preis zu erwerben. Doch entgegen weit verbreiteter Annahmen macht der Zuschlag des Auktionators den Höchstbietenden in der Regel noch nicht zum Eigentümer des betreffenden Grundstücks.
Tatsächlich bedarf es üblicherweise einer notariellen Urkunde, die den Zuschlag zum Auktionsende sowie die Eigentumsübertragung absichert. Doch Vorsicht: Gerade Auktionsteilnehmern, die zum ersten Mal ein Gebot abgeben, ist häufig nicht klar, dass sie damit erhebliche finanzielle Risiken eingehen. So verpflichtet sich der Ersteigerer bereits mit seiner Unterschrift unter der Urkunde dazu, umgehend eine Bietungssicherheit zu bezahlen, die auf den Kaufpreis angerechnet wird. Zudem ist die Courtage des Auktionshauses zu entrichten.
Auch bei Grundstücksversteigerungen muss zwischen dem Auktionsende und der Beurkundung eine Frist von zwei Wochen eingehalten werden. Diese Frist ist bei allen Grundstückskaufverträgen zwischen Unternehmen und Verbrauchern einzuhalten und soll Kaufinteressenten vor einem unüberlegten Grundstückserwerb schützen.
Wer sich im Vorfeld von einem Notar zu diesem Thema beraten lassen möchte, findet im Internet unter www.notar.de den richtigen Ansprechpartner.
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