Darf ich trotz Fahrverbot mit einem …

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Darf ich trotz Fahrverbot mit einem E-Bike fahren?

13.10.2016

Darf ich trotz Fahrverbot mit einem E-Bike fahren? © ERGO Group AG

ERGO und D.A.S. in München

Laura F. aus Gera: Zurzeit darf ich wegen eines Fahrverbots nicht Auto fahren. Meine Wohnung ist nicht gut an öffentliche Verkehrsmittel angebunden. Kann ich während des Fahrverbots mit meinem E-Bike zur Arbeit fahren?

DAS-Expertin-Michaela-Zientek-Rassat © D.A.S. Rechtsschutz-Versicherungs-AG

DAS-Expertin-Michaela-Zientek-Rassat

Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):
Das hängt vom Typ des motorisierten Fahrrads ab. § 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) besagt, dass Zweiräder, deren Motor die Tretkraft des Fahrers nur unterstützt, und die maximal 250 Watt Leistung und 25 km/h Höchstgeschwindigkeit haben, rechtlich als Fahrräder behandelt werden. Dies gilt auch, wenn der Motor eine Anfahrhilfe mit einer Geschwindigkeit bis 6 km/h ohne Treten ermöglicht. Diese Fahrzeuge werden meist als Pedelecs bezeichnet. Für sie gilt das zeitlich begrenzte Fahrverbot nicht. Anders ist es jedoch mit den sogenannten E-Bikes und S-Pedelecs. Als E-Bikes werden meist Zweiräder bezeichnet, die ohne Tretunterstützung allein mit einem Elektromotor unterwegs sind. S-Pedelecs sind Pedelecs, die mehr als 25 km/h erreichen. Diese Verkehrsmittel können je nach Bauart und Variante bis zu 45 km/h schnell sein – und gelten nicht mehr als Fahrrad, sondern als Leichtmofa beziehungsweise als Kleinkraftrad. Für sie gilt das Fahrverbot. Wer trotzdem mit einem E-Bike oder einem S-Pedelec fährt, obwohl der Führerschein amtlich verwahrt wird, macht sich daher strafbar wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

 

 

Pressekontakt:

Dr. Claudia Wagner
Telefon: 0211 477-2980
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E-Mail: claudia.wagner@ergo.de

 

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D.A.S. Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Thomas - Dehler - Straße 2
81737 München

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Über D.A.S. Rechtsschutz-Versicherungs-AG

Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2015 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.

 

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Laura Wolf
Telefon: 089 998 461-18
Fax: 089 998 461-20
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