ARAG Verbrauchertipps zum Weltspartag - ARAG Experten geben praktische Tipps zum Sparen in Zeiten von Mini-Zinsen!
BGH kippt Pauschale für Dispo-Überziehung / Banken dürfen für Kontoüberziehungen über den gewährten Dispokredit hinaus keine Pauschalen mehr von ihren Kunden verlangen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Klausel als unangemessene Benachteiligung der Kunden untersagt!
Bei der Deutschen Bank kostete im Streitjahr eine geduldete Kontoüberziehung beispielsweise pro Quartal pauschal 6,90 Euro. Zusätzlich war ein Zinssatz von 16,5 Prozent vorgesehen – dieser sollte greifen, sobald die Summe die 6,90 Euro überstieg. Ein Bankkunde, der auch nur minimal seinen Dispo überzieht, musste bei dieser Regelung immer sofort 6,90 Euro zahlen, erläutern ARAG Experten. Die Richter sahen darin eine unangemessene Benachteiligung der Bankkunden (AZ: XI ZR 9/15 und XI ZR 387/15).
Geld anlegen oder Kredite vorzeitig kündigen?
Am 28. Oktober 2016 ist Weltspartag. Doch die Welt des Geldes und der Zinsen steht Kopf. Mit den Zinssätzen der meisten Tagesgeldkonten – geringer als die Inflationsrate – verliert man täglich Geld. Die Zinsen für Bundesanleihen markieren ebenfalls historische Tiefstände. Nur mit Festgeldkonten schafft man es gerade eben noch, die Geldentwertung auszugleichen. Wer sein Geld für sich arbeiten lassen will, muss heute ein höheres Risiko eingehen als das Sparbuch zu bemühen. Die Investition in ein Aktiendepot will indes gut überlegt sein. Neben hohen Renditen lauern unter Umständen eben auch herbe Verluste. Besonders für junge Leute kann die Investition in einen Aktienfonds aber trotzdem sinnvoll sein. Denn sie haben genug Zeit, Schwächephasen am Aktienmarkt einfach auszusitzen; langfristig wirft die Börse schließlich fast immer Gewinne ab. Ganz anders sieht die Sache bei Rentnern aus: Sie können mit einer Aktien-Investition womöglich große Verluste erleiden. Wenn allerdings eine Erbschaft ins Haus steht oder ein Sparvertrag ausläuft und Geld investiert werden kann, raten ARAG Experten älteren Menschen derzeit, etwaige Kredite zuerst zurückzuzahlen, um so die Kreditzinsen zu sparen. Möglich ist das meistens. Rahmen- oder Ratenkredite darf man grundsätzlich vorzeitig kündigen, sowohl ganz als auch teilweise. Anders ist die Situation bei Immobilienkrediten mit Festzinsvereinbarung. Hier ist vorzeitige Tilgung nur im Rahmen von Sondertilgungsoptionen erlaubt – oder mit dem Ende der Zinsfestschreibung. Lediglich Darlehen, bei denen der Zins mehr als zehn Jahre festgeschrieben ist, können laut ARAG Experten nach Ablauf von zehn Jahren vorzeitig gekündigt werden.