ARAG Verbrauchertipps - Apotheke

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ARAG Verbrauchertipps - Apotheke

24.10.2016

ARAG Verbrauchertipps - Apotheke © ARAG

ARAG Tower und Umgebung

Rabatt-Angebote dürfen keine falsche Ersparnis vortäuschen - Rabattangaben, wie beispielsweise „Jetzt 30 % billiger“, dürfen Verbrauchern keine Ersparnisse vorgaukeln, die es in Wahrheit gar nicht gibt.

Rabatt-Angaben von Apotheken müssen sogar den für Krankenkassen geltenden Rabatt auf die genannten Preise berücksichtigen. Andernfalls ist die Werbung wettbewerbswidrig, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte eine Apotheke verklagt, die in einem Prospekt eine 50er-Packung Heuschnupfen-Tabletten für 10,59 statt 15,20 Euro angeboten hatte. Eine Fußnote besagte, dass der einheitliche Apothekenabgabepreis zur Verrechnung mit der Krankenkasse der Angabe des Normalpreises zugrunde lag. Laut ARAG Experten müssen die Apotheken den Krankenkassen aber einen Rabatt in Höhe von fünf Prozent gewähren (BGH, Az.: I ZR 31/15).

 

Pressekontakt:

Brigitta Mehring
Telefon: 0211 / 963 - 2560
Fax: 0211 / 963 - 2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de

 

Unternehmen

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40472 Düsseldorf

Internet: www.arag.de

 

Über ARAG

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 14 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden €.

 

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