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Ungeliebtes Urlaubssouvenir: Knöllchen aus dem Ausland - Was deutsche Autofahrer über ausländische Bußgeldbescheide wissen sollten

05.09.2016

Ungeliebtes Urlaubssouvenir: Knöllchen aus dem Ausland - Was deutsche Autofahrer über ausländische Bußgeldbescheide wissen sollten © D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Die Ferienzeit geht zu Ende, die Heimkehrer schwelgen noch in Urlaubserinnerungen, da landet überraschend ein Bußgeldbescheid aus dem Urlaubsland im Briefkasten. Die Zahlungsaufforderung sollten die Betroffenen ernst nehmen, denn deutsche Behörden vollstrecken seit 2010 auch Bußgeldbescheide aus dem Ausland.

Bei welchen Verstößen Autohalter mit einem ausländischen Bußgeldbescheid rechnen müssen, wie das Verfahren abläuft und wie Betroffene Einspruch einlegen können, fasst Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), zusammen.

Welche Verkehrsverstöße verfolgen deutsche Behörden?
Wer einen Strafzettel mit Zahlungsaufforderung aus dem Ausland bekommt, sollte ihn ernst nehmen. „Zahlt der angeschriebene Autohalter nicht, kann die ausländische Behörde das Bundesamt für Justiz bitten, den Bescheid durchzusetzen”, so Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice). Das Bundesamt vollstreckt Bußgelder für Verkehrsverstöße aus dem Ausland dann, wenn sie eine Geldbuße ab 70 Euro zur Folge haben. Dieser Betrag umfasst neben der Geldbuße auch die Verfahrenskosten. Hat beispielsweise ein deutscher Autobesitzer einen französischen Bußgeldbescheid über 50 Euro erhalten und die Verfahrenskosten betragen 20 Euro, kann das Bundesamt den Bescheid vollstrecken. Fahrverbote oder ein Führerscheinentzug aufgrund ausländischer Bescheide drohen deutschen Autofahrern im Heimatland jedoch nicht.

Andere Länder – anderes Recht
„Das Bundesamt für Justiz vollstreckt einen Bußgeldbescheid außerdem nur dann, wenn er mit bestimmten Grundsätzen des deutschen Rechts übereinstimmt”, betont die D.A.S. Juristin. Das kann entscheidend sein: So gilt in Deutschland außer bei Parkverstößen in der Regel das Verschuldensprinzip und damit die Fahrerhaftung. Das bedeutet, dass nur derjenige zur Verantwortung gezogen wird, der auch hinter dem Steuer saß und gegen die Verkehrsvorschriften verstoßen hat. In anderen Ländern wie etwa den Niederlanden gilt dagegen die Halterhaftung. Das heißt, es haftet automatisch immer der Fahrzeughalter. Deswegen wird in Ländern mit Halterhaftung oftmals nur das Kennzeichen, nicht aber der verantwortliche Fahrer im Bild festgehalten. Erhält ein deutscher Autohalter beispielsweise einen niederländischen Bescheid für das Überfahren einer roten Ampel, ohne zur Tatzeit selbst am Steuer gewesen zu sein, sollte er daher umgehend Einspruch erheben. Übrigens: Ausländische Bußgeldbescheide werden von der Höhe her nicht an den deutschen Bußgeldkatalog angepasst. In vielen Ländern werden Verkehrsverstöße mit deutlich höheren Geldbußen geahndet als bei uns.

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