Bitte lächeln! Was man beim Filmen und Fotografieren rechtlich beachten sollte
Ob der Eiffelturm, die neue Fitnessübung oder das Mittagessen: An Bild- und Filmmotiven mangelt es Hobbyfotografen nicht. Jedes „Erlebnis“ wird heutzu-tage digital festgehalten. Kein Wunder – mit dem Smartphone ist die Bedienung ja auch kinderleicht. Bilder und Videos können einfach bearbeitet oder direkt ins Netz hochgeladen werden.
Doch welche Rechte und Pflichten hat man als Fotograf? Was im Umgang mit der Kamera zu beachten ist und wie man sich vor unerwünschten Konflikten schützt, erklärt Gerald Röschke, Partneranwalt von ROLAND Rechtsschutz, aus der Bitterfelder Anwaltskanz-lei Jürges, Knop und Stiller.
Spielregeln fürs Knipsen: Wer darf in der Öffentlichkeit fotografiert/gefilmt werden?
Fotogen oder nicht – es gibt Leute, die sich selbst nicht gern vor die Linse stellen. Darf man trotzdem jeden einfach fotografieren? ROLAND-Partneranwalt Gerald Röschke stellt klar: „Nein! Grundsätzlich darf jeder Mensch selbst entscheiden, ob er fotografiert oder gefilmt werden möchte.“ Jeder (Hobby-)Fotograf braucht also die Erlaubnis des jeweiligen Modells – bei unter 18-Jährigen natürlich auch die der Eltern. „Es gibt allerdings Ausnahmen“, so der Rechtsexperte. „Das sind unter anderem Personen, die als ‚Beiwerk‘ auf den Aufnahmen erscheinen, also beispielsweise Touristen neben dem Brandenburger Tor.“ Das Gleiche gilt übrigens auch für Personen bei Versammlungen, Umzügen und anderen Großveranstaltun-gen. „Und dann gibt es da noch die sogenannten Personen der Zeitgeschichte: Bilder oder Videos von Politikern oder bestimmten Personen zu besonderen Ereignissen wie beispiels-weise Sport- und Musikveranstaltungen sind demnach erlaubt“, so Gerald Röschke.