Vertrauen ist gut – ein Vertrag ist besser / Worauf man beim privaten Geldverleih achten sollte
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Bei Geld hört die Freundschaft auf. So lautet das Sprichwort. Was aber tun, wenn Freunde oder der langjährige Arbeitskollege wirklich mal knapp bei Kasse sind und um Hilfe bitten? Vielleicht geht es um eine kleinere Anschaffung, für die 200 Euro reichen. Vielleicht geht es aber auch um höhere Geldbeträge wie z. B. Mietschulden in Höhe von mehreren tausend Euro. In solch einer Situation fällt es meist schwer, nein zu sagen.
Viele verlassen sich dann auf die Beteuerungen des anderen, das Geld so schnell wie möglich zurückzuzahlen – und werden oftmals schwer enttäuscht.
Wer nicht nur sein Geld irgendwann wiedersehen möchte, sondern auch die Freundschaft wahren will, sollte beim privaten Geldverleih daher ein paar Punkte beachten. Die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer gibt folgende Tipps:
1. Schließen Sie immer einen schriftlichen Darlehensvertrag ab. Auch wenn das zunächst befremdlich ist, kann er viel Streit verhindern.
2. Als Überschrift sollte unbedingt das Wort „Darlehensvertrag“ notiert werden, damit der Schuldner später nicht behaupten kann, das Geld sei verschenkt worden.
3. Mit einem schriftlichen Darlehensvertrag als Anspruchsgrundlage kann im Streitfall ein Anwalt beauftragt werden. Ohne Vertrag gibt es kaum eine Chance an sein Geld zu kommen.
4. Es reicht eine handschriftliche Vereinbarung über die Höhe der geliehenen Summe samt vereinbarten Zinsen. Ebenso sollten das Datum der Auszahlung und der Rückzahlungstermin im Vertrag festgehalten werden. Wichtig: Es muss nachweisbar sein, dass tatsächlich Geld geflossen ist – zum Beispiel durch einen Kontoauszug oder eine Quittung.
Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rak-sh.de.
Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Der Anwalt und seine Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.
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