Stundenaufstellung in Verbindung mit dem Mindestlohngesetz

Anzeige
Kundenzeitung

Stundenaufstellung in Verbindung mit dem Mindestlohngesetz

31.08.2016

Das Mindestlohngesetz ist nun seit 1,5 Jahren in Kraft und allen sind die Vorschriften mittlerweile mehr als geläufig. Was wir zwischenzeitlich feststellen, ist, dass im Rahmen von Betriebsprüfungen die Stundenaufstellungen der Mitarbeiter durch die Betriebsprüfer intensiv geprüft werden.

Es gibt bestimmte Bereiche, wie z. B. die Gastronomie, wo für alle beschäftigten Arbeitnehmer, egal ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijobber, die Verpflichtung besteht, die Stundenaufstellungen laufend zu führen.

Was auf jeden Fall für alle Branchen gilt, ist die Tatsache, dass für Aushilfslöhne diese Stundenaufstellungen laufend und zeitnah vorliegen müssen.

Im Rahmen von Betriebsprüfungen wird dies aufgegriffen und wenn die Aufstellungen nicht vorliegen, gibt es im Hinblick auf die Besteuerung Sanktionen, die u. a. auch zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können.

Also bitte unbedingt beachten: Stundenaufstellungen müssen vorliegen.

 

Pressekontakt:

Bettina M. Rau-Franz
Telefon: 0201 81 09 50
Fax: 0201 / 81095 - 95
E-Mail: kontakt@franz-partner.de

 

Unternehmen

Roland Franz & Partner
Moltkeplatz 1
45138 Essen

Internet: www.franz-partner.de

 

Kommentare


 

Kommentar hinzufügen

Mit der Veröffentlichung des Kommentars mit meiner E-Mail-Adresse bin ich einverstanden.
Summe: +

Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu-Medium

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
Hans John Vermittlerfortbildung 2025

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.