Erbschaftsteuer
Im Dezember 2014 hat das Bundesverfassungsgericht das derzeit geltende Erbschaftsteuergesetz als verfassungswidrig eingestuft und der Bundesregierung zur Bearbeitung und Beseitigung der Mängel eine Frist bis zum 30.06.2016 vorgegeben.
Nunmehr hat der Finanzausschuss am 22.06.2016 die Erbschaftsteuerreform beschlossen. Wenn zum 30.06.2016 kein Erbschaftsteuergesetz in reformierter Form vorliegt, gibt es die Erbschaftsteuer nicht mehr. Letzteres Risiko will weder die Opposition noch die Koalition eingehen und wie immer wird in letzter Sekunde ein überarbeitetes Erbschaftsteuergesetz präsentiert, was mit heißer Nadel gestrickt wurde und nach anderthalbjähriger Debatte erfolgt nun die Einigung der Großen Koalition. Was – wie so häufig üblich - in letzter Minute durch die Instanzen geprügelt wird, ist wahrscheinlich wieder so fehlerhaft, dass es über kurz oder lang vor dem Bundesverfassungsgericht landet und hier wiederum auf Verfassungsmäßigkeit geprüft wird. Drei mal hintereinander hatte das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren bzw. Jahrzehnten das Erbschaftsteuergesetz als verfassungswidrig erklärt, drei mal hintereinander hat unsere Regierung auf den letzten Drücker eine Erbschaftsteuerreform verabschiedet, warum sollte also die neue Erbschaftsteuerreform Bestand haben. Die Änderungen, die jetzt wahrscheinlich in Kraft treten werden, betreffen nur eine geringe Zahl von Unternehmen, daher ändert sich für den Mittelstand nicht all zu viel. Aus diesem Grund fielen die Reaktionen aus der Wirtschaft relativ harmlos aus.
Trotzdem gilt auf jeden Fall die Empfehlung: Besprechen Sie Ihre persönliche Situation mit uns.
Abschließend bleibt nur noch die Feststellung: „Bis demnächst in Karlsruhe“.
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