Eigenbedarfskündigung wegen pflegebedürftiger Eltern?

Anzeige

Eigenbedarfskündigung wegen pflegebedürftiger Eltern?

23.08.2016

Eigenbedarfskündigung wegen pflegebedürftiger Eltern? © ERGO Group AG

ERGO und D.A.S. in München

Mietrecht - Ein Vermieter darf dem Mieter einer Wohnung wegen Eigenbedarf kündigen, wenn er selbst dort einziehen möchte, um seine im selben Haus wohnenden betagten Eltern zu pflegen. Er muss jedoch konkret darlegen können, warum dies gerade jetzt erforderlich ist und worin seine Betreuung der Eltern genau bestehen soll. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Amtsgericht Recklinghausen. AG Recklinghausen, Az. 12 C 299/15

Hintergrundinformation:

Eigenbedarf ist einer der wenigen Gründe, aus denen ein Vermieter den Mietvertrag kündigen kann, auch wenn der Mieter sich vertragstreu verhalten hat. Es reicht aber nicht, einfach Eigenbedarf zu verkünden: Der Vermieter muss vernünftige und nachvollziehbare Gründe haben, aus denen er die Wohnung für sich oder seine Angehörigen nutzen will. Und diese muss er auch überzeugend darlegen können. Der Fall: Die Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses machte Eigenbedarf an einer Dachgeschosswohnung geltend. Dies begründete sie damit, dass sie gemeinsam mit ihrem Sohn dort einziehen wolle, um ihre im Erdgeschoss des Hauses lebenden Eltern besser betreuen zu können. Ihr Vater war 92, die Mutter 78. Die Mutter versorge den Vater „nach Kräften", die Tochter fahre bereits fast jeden Tag zu ihren Eltern, um sie zum Beispiel zum Arzt zu begleiten oder beim Einkaufen zu helfen. Ihr Vater könne aufgrund einer Verschlechterung seines Gesundheitszustands nicht mehr allein bleiben. Die Mieter widersprachen der Kündigung: Sie sahen bei den Eltern der Vermieterin keine aktuelle Verschlechterung der Konstitution. Die Vermieterin klagte daraufhin. Das Urteil: Das Amtsgericht Recklinghausen wies nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice die Klage der Vermieterin ab. Diese habe keinen konkreten Grund vorgetragen, aus dem ihr Einzug in die Wohnung nötig sei. Offenbar koche die Mutter noch selbst, Pflegedienst oder Essen auf Rädern seien nicht beauftragt und aus den vorgelegten Arztberichten ergebe sich keine Erforderlichkeit einer dauerhaften Betreuung der Eltern. Weder habe die Vermieterin dargelegt, warum die Betreuung gerade jetzt erforderlich geworden sei, noch habe sie konkret erklärt, worin ihre künftige Betreuung für die Eltern bestehen solle. Eine Unterstützung bei Arztbesuchen, Friseurterminen und Einkäufen könne auch von der bisherigen Wohnung der Vermieterin aus stattfinden, die im gleichen Postleitzahlengebiet liege.

Amtsgericht Recklinghausen, Urteil vom 03.02.2016, Az. 12 C 299/15

 

Pressekontakt:

Dr. Claudia Wagner
Telefon: 0211 477-2980
Fax: 0211 / 477 - 1511
E-Mail: claudia.wagner@ergo.de

 

Unternehmen

D.A.S. Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Thomas - Dehler - Straße 2
81737 München

Internet: www.das.de

 

Über D.A.S. Rechtsschutz-Versicherungs-AG

Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2015 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.

 

Pressekontakt:

Laura Wolf
Telefon: 089 998 461-18
Fax: 089 998 461-20
E-Mail: das@hartzkom.de

 

Unternehmen

Hartzkom GmbH
Hansastraße 17
80686 München

Internet: www.hartzkom.de

 

Kommentare

 

Kommentar hinzufügen

Bitte geben Sie zum Schutz vor Spam die Summe in das Feld ein.
Anzeige
InterRisk - DKM

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe
Anzeige
Kundenzeitung

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.