ARAG Verbrauchertipps - Kindergeld

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ARAG Verbrauchertipps - Kindergeld

26.08.2016

ARAG Verbrauchertipps - Kindergeld © ARAG

ARAG Tower und Umgebung

Ohne Aufenthaltsrecht kein Kindergeld - Das Urteil kommt von ganz oben: Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass EU-Staaten – im Fall ging es um Großbritannien – kein Kindergeld an EU-Ausländer zahlen müssen, wenn diese kein Aufenthaltsrecht haben.

Ein Aufenthaltsrecht erwerben Ausländer in der EU, wenn sie innerhalb von drei Monaten im Aufenthaltsland Arbeit finden. Damit impliziert das Urteil zwar eine Diskriminierung arbeitsloser EU-Ausländer, aber ARAG Experten erklären, dass in diesem Fall dem Schutz der Staatsfinanzen eine höhere Bedeutung zugesprochen wurde. In Deutschland erhalten EU-Ausländer bislang auch ohne Aufenthaltserlaubnis Kindergeld, denn hier gilt das Recht der Freizügigkeit von EU-Bürgern, das Ausländern den gleichen Anspruch auf Kindergeld einräumt wie Deutschen (EuGH, Az.: C-308/14)

 

Pressekontakt:

Brigitta Mehring
Telefon: 0211 / 963 - 2560
Fax: 0211 / 963 - 2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de

 

Unternehmen

ARAG
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40472 Düsseldorf

Internet: www.arag.de

 

Über ARAG

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 14 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden €.

 

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