ARAG Verbrauchertipps - Besichtigungsgebühr
Kein Geld für Makler - In der großen Wohnungsknappheit, die in zahlreichen Städten herrscht, werden manche Makler wahrhaftig erfinderisch in ihren Versuchen, aus der Not der Wohnungssuchenden Kapital zu schlagen. Doch damit ist nach Auskunft der ARAG Experten nun Schluss. Bei der Vermietung von Wohnungen gilt: Grundsätzlich zahlt derjenige, der den Makler beauftragt.
Nur wenn ein Mieter einen Makler explizit mit der Wohnungssuche beauftragt, muss er also Makler-Courtage zahlen. In einem konkreten Fall hatte ein Makler extra eine Tochterfirma gegründet und über sie 35 Euro Besichtigungsgebühr bei interessierten Mietern erhoben. Sein Argument: Nicht er als Makler habe die Gebühr kassiert, sondern die Tochterfirma. Sie hat als Dienstleistungen Wohnungsinserate aufgegeben und Besichtigungstermine organisiert. Dafür sei die Gebühr von 35 Euro. Doch die zuständigen Richter sahen das anders und schoben dieser Idee erstmal einen Riegel vor (Az.: 38 O 73/15 Kfh und 38 O 10/16 Kfh). Laut Landgericht Stuttgart ist bislang bundesweit kein anderes Urteil dieser Art bekannt. Der Makler prüft nach eigenen Angaben, ob er in Berufung geht.
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