Wie weit müssen Berater beraten
Er wollte in den gleichen Containerlogistik-Fonds investieren wie bereits seine Eltern. Dabei war dem Anleger vor allem eines wichtig: Vermögen für die Altersvorsorge aufbauen. Und zwar möglichst ohne Risiko.
Sein Berater hatte ihm stattdessen zu einem Depot mit offenen Immobilienfonds geraten, die man je nach individueller Risikobereitschaft zusammenstellen und bei Bedarf jederzeit verkaufen kann. Doch der Anleger investierte in die Containerfonds, weil seine Eltern damit gute Erfahrung gemacht hatten. Nach kurzer Zeit machte er jedoch den Deal rückgängig und verlangte von seinem Berater das investierte Geld zurück. Seine Begründung: Er fühlte sich falsch beraten. Die ARAG Experten informieren Anleger, dass es zwar zu den Pflichten eines Beraters gehöre, über mögliche Risiken und Nachteile aufzuklären. Aber Kunden vom Kauf abhalten muss er nicht (Landgericht Hamburg, Az.: 304 O 234/14)
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