Wie weit müssen Berater beraten

Anzeige

Wie weit müssen Berater beraten

07.07.2016

Er wollte in den gleichen Containerlogistik-Fonds investieren wie bereits seine Eltern. Dabei war dem Anleger vor allem eines wichtig: Vermögen für die Altersvorsorge aufbauen. Und zwar möglichst ohne Risiko.

ARAG Tower © ARAG

ARAG Tower


Sein Berater hatte ihm stattdessen zu einem Depot mit offenen Immobilienfonds geraten, die man je nach individueller Risikobereitschaft zusammenstellen und bei Bedarf jederzeit verkaufen kann. Doch der Anleger investierte in die Containerfonds, weil seine Eltern damit gute Erfahrung gemacht hatten. Nach kurzer Zeit machte er jedoch den Deal rückgängig und verlangte von seinem Berater das investierte Geld zurück. Seine Begründung: Er fühlte sich falsch beraten. Die ARAG Experten informieren Anleger, dass es zwar zu den Pflichten eines Beraters gehöre, über mögliche Risiken und Nachteile aufzuklären. Aber Kunden vom Kauf abhalten muss er nicht (Landgericht Hamburg, Az.: 304 O 234/14)

 

Pressekontakt:

Brigitta Mehring
Telefon: 0211 / 963 - 2560
Fax: 0211 / 963 - 2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de

 

Unternehmen

ARAG
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf

Internet: www.arag.de

 

Über ARAG

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 14 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden €.

 

Kommentare

 

Kommentar hinzufügen

Bitte geben Sie zum Schutz vor Spam die Summe in das Feld ein.
Anzeige
InterRisk - DKM

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe
Anzeige
Kundenzeitung

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.