Warum sich Anmelden lohnt
Ein gepflegter Garten, ein sauberer Haushalt, eine verlässliche Kinderbetreuung – wer das nicht mehr alleine schafft, organisiert sich oft eine Haushaltshilfe. Und nicht immer wird diese angemeldet, informiert tag, das Kundenmagazin der Knappschaft in der aktuellen Ausgabe. Dabei gilt: Nur wer anmeldet, kann Steuervorteile nutzen und ist zudem sicher vor Bußgeldverfahren. Denn wer eine Hilfskraft nicht anmeldet, riskiert Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro.
Aktuell sind 300.000 Minijobber im Privathaushalt angemeldet, berichtet tag weiter. Doch die Schwarzarbeitsquote ist vermutlich deutlich höher. „Laut Schätzungen lassen bis zu vier Millionen Haushalte in Deutschland schwarzarbeiten. Das verwehrt vielen Haushaltshilfen selbstverständliche Arbeitnehmerrechte“, sagt Dr. Erik Thomsen, Leiter der Minijob-Zentrale bei der Knappschaft.
Die Heimlichkeit in Haus und Garten ist unverständlich, denn die ordentliche Anmeldung bietet sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zahlreiche Vorteile. Haushaltshilfen können monatlich bis zu 450 Euro verdienen. Gleichzeitig sind alle Minijobber nach Anmeldung rentenversicherungspflichtig. Dadurch erwerben sie volle Rentenansprüche und zahlen 13,7 Prozent ihres Gehalts in die Rentenkasse ein. Doch auch ohne Eigenanteil können Haushaltshilfen in Haus und Garten anpacken. Minijobber können sich jederzeit von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Der Pauschalbetrag des Arbeitgebers beträgt fünf Prozent, sodass Haushaltshilfen auch ohne Einzahlung geminderte Rentenansprüche erwerben.
Wer eine Unterstützung im Haushalt benötigt oder gar selbst Interesse hat, als Minijobber zu arbeiten: Auf www.haushaltsjob-boerse.de können sich Arbeitgeber und -nehmer kostenlos anmelden.
Mehr Informationen gibt es unter www.minijob-zentrale.de, dort kann auch das Haushaltsscheck-Formular zur Anmeldung einer privaten Haushaltshilfe heruntergeladen oder gleich online bearbeitet werden.
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Dr. Wolfgang Buschfort
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