VSAV warnt vor Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen im Internet
• Besonders beliebtes Ziel von Abmahnungen ist Facebook-Button „Gefällt mir“ • VSAV bietet Prüfung der bestehenden VSH-Versicherung auf ausreichende Deckung
Die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV) rät Vermittlern dringend, ihren Internetauftritt rechtssicher zu gestalten. „Es geht derzeit eine regelrechte Abmahnungswelle durchs Land“, sagt VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth. Ursache sind oft fehler- oder lückenhafte Angaben im Impressum. Bei professionellen Abmahnkanzleien stehen derzeit aber vor allem fehlende Datenschutzhinweise bei der Nutzung des Facebook-Buttons „Gefällt mir“ hoch im Kurs. Es fehlten Datenverarbeitungshinweise und die Einverständnisabfrage, so der Gleichklang der Abmahnschreiben, und dies würde unlauteren Wettbewerb und ein Verstoß gegen das Telemediengesetz bedeuten.
Aber auch das Fehlen von Hinweisen zum Cookie-Recht oder von Nachweisen zu Bild- oder Textquellen geben immer häufiger Anlass zu Abmahnungen. „Wer solche Drohungen nicht ernst nimmt, muss schnell mit teuren Verfahren rechnen“, so Barth.
Tipp bei Unterdeckung: Mit einem sogenannten ON-Top-Schutz aufsatteln
Der VSAV bietet mit seinen rechtlich versierten Netzwerkpartnern schon seit Jahren Unterstützung im Umgang mit dem Internet an. Gemeinsam mit dem Netzwerkpartner Conav Consulting sind sie Pionier bei der Vermittlerabsicherung gegen solcherart Wettbewerbsklagen mittels der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH). Für solche Fälle wurde eigens eine Klausel für die VSH der Vermittlervereinigung geschaffen, welche die Gerichts- und Anwaltskosten bei einstweiligen Verfügungen und bei Unterlassungs- oder Widerrufsklagen sowie außergerichtliche Anwaltskosten übernimmt. Vermittler, die sich unsicher fühlen, ob ihre VSH Verstöße gegen unlauteren Wettbewerb vollumfänglich abdeckt, können dies kostenlos beim VSAV prüfen lassen. Gegebenenfalls ist ein so genannter VSH-On-Top-Schutz auf die bestehende VSH aufzusatteln.
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