Kürzung von Hartz-IV
Wer Arbeitslosengeld erhält und Nebeneinkünfte verschweigt, muss nach Angaben der ARAG Experten damit rechnen, dass die Hartz-IV-Leistungen gekürzt werden. Und zwar drastisch. Laut Gesetz ist eine Kürzung der Regelleistung für maximal drei Jahre um bis zu 30 Prozent erlaubt.
Dabei ist nach Angaben der ARAG Experten egal, ob das Existenzminimum unterschritten wird. In einem konkreten Fall hatte ein Hartz-IV-Empfänger verschwiegen, dass er über zwei Jahre nebenher Geld verdient hatte. Als alles aufflog, musste der Mann über 8.000 Euro ans Jobcenter zurückzahlen. Und da ihm dies nicht möglich war, wurden ihm sein monatliches Arbeitslosengeld II von gut 400 Euro auf knapp 300 Euro gekürzt. Dass er damit unter dem Existenzminimum lag, verstieß nach Ansicht des Bundesozialgerichts (BSG) nicht gegen das Grundgesetz (BSG, Az.: B 14 AS 20/15 R).
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