Kürzung von Hartz-IV

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Kürzung von Hartz-IV

07.07.2016

Wer Arbeitslosengeld erhält und Nebeneinkünfte verschweigt, muss nach Angaben der ARAG Experten damit rechnen, dass die Hartz-IV-Leistungen gekürzt werden. Und zwar drastisch. Laut Gesetz ist eine Kürzung der Regelleistung für maximal drei Jahre um bis zu 30 Prozent erlaubt.

ARAG Tower bei Nacht © ARAG

ARAG Tower bei Nacht


Dabei ist nach Angaben der ARAG Experten egal, ob das Existenzminimum unterschritten wird. In einem konkreten Fall hatte ein Hartz-IV-Empfänger verschwiegen, dass er über zwei Jahre nebenher Geld verdient hatte. Als alles aufflog, musste der Mann über 8.000 Euro ans Jobcenter zurückzahlen. Und da ihm dies nicht möglich war, wurden ihm sein monatliches Arbeitslosengeld II von gut 400 Euro auf knapp 300 Euro gekürzt. Dass er damit unter dem Existenzminimum lag, verstieß nach Ansicht des Bundesozialgerichts (BSG) nicht gegen das Grundgesetz (BSG, Az.: B 14 AS 20/15 R).

 

Pressekontakt:

Brigitta Mehring
Telefon: 0211 / 963 - 2560
Fax: 0211 / 963 - 2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de

 

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Internet: www.arag.de

 

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 14 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden €.

 

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