Aktuelle Urteile auf einen Blick - Mitverschulden durch zu schnelles Fahren
Die erhebliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann eine Haftung eines zu schnellen Motorradfahrers zu 70 Prozent rechtfertigen. Geklagt hatte in dem konkreten Fall die Krankenkasse des verunfallten Motorradfahrers, welche den Pkw-Fahrer und dessen Haftpflichtversicherung auf Erstattung von Aufwendungen in Anspruch nimmt.
Im September 2011 befuhr der Motorradfahrer eine Straße, auf der im Bereich der von rechts einmündenden Autobahnabfahrt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt ist. Diese Begrenzung ließ der Motorradfahrer außer Acht; sein Motorrad war mindestens 121 km/h schnell. Der beklagte Pkw-Fahrer bog mit seinem Pkw langsam nach links ab, als das Motorrad noch circa 250 Meter entfernt war. Aufgrund des Abbiegemanövers leitete der Motorradfahrer eine Bremsung ein und wich nach links aus, kollidierte jedoch mit dem abbiegenden Pkw und verletzte sich schwer. Die Parteien stritten über die Haftungsquote, wobei das Oberlandesgericht (OLG) Hamm eine 30-prozentige Haftung der Beklagten für das Unfallgeschehen bejaht. Auf Seiten des Motorradfahrers sei zunächst die unfallursächliche, massive Tempoüberschreitung zu berücksichtigen. Allerdings liege auch auf Seiten des Pkw-Fahrers ein schuldhaftes Verhalten vor. Beim Beginn seines Abbiegevorgangs sei das mit eingeschaltetem Fahrlicht herannahende Motorrad für den Pkw-Fahrer zu sehen gewesen. Die damit ebenfalls unfallursächliche Vorfahrtsverletzung des Pkw-Fahrers rechtfertige eine Haftungsquote von 70 zu 30 Prozent zulasten des Motoradfahrers und seiner Versicherung, so die ARAG Experten (OLG Hamm, Az.: 26 U 116/14).
Pressekontakt:
Brigitta Mehring
Telefon: 0211 / 963 - 2560
Fax: 0211 / 963 - 2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Unternehmen
ARAG
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Internet: www.arag.de
Über ARAG
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 14 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden €.