Außerordentliche Kündigung wegen Raubkopien
Nutzt ein Mitarbeiter dienstliche Ressourcen, um private „Raubkopien“ von Bild- oder Tonträgern zu machen, darf ihm außerordentlich gekündigt werden. Die fristlose außerordentliche Kündigung eines Arbeitgebers erachtete das Landesarbeitsgericht im konkreten Fall – anders als die Vorinstanz – für wirksam.
Zuvor hatte es nach einer umfassenden Beweisaufnahme anhand einer Vielzahl bestehender Indizien festgestellt, dass der Kläger privat beschaffte Bild- oder Tonträger während der Arbeitszeit unter Verwendung seines dienstlichen Computers unbefugt und zum eigenen oder kollegialen Gebrauch auf dienstliche DVD- und CD-Rohlinge kopiert hat. Darin liege eine erhebliche Pflichtverletzung durch den Kläger. Das Vertrauensverhältnis sei laut Gericht damit endgültig zerstört. Auch eine umfassende Interessenabwägung könnte aufgrund der ganz erheblichen Pflichtverletzungen nur zulasten des Klägers ausfallen, ergänzen ARAG Experten (LAG Sachsen-Anhalt, Az.: 6 Sa 23/16).
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