Steuerliche Behandlung des Fuhrparks / Teil 2: Nutzung durch Arbeitnehmer
Die private Nutzung des betrieblichen Fuhrparks ist ein ständiger Streitpunkt mit dem Finanzamt. Dabei stellt der Dienstwagen zur privaten Nutzung für Arbeitnehmer eine der häufigsten Nebenleistungen zum regulären Einkommen in Deutschland dar. Im zweiten Teil unserer Ausführungen zur steuerlichen Behandlung des betrieblichen Fuhrparks beschäftigen wir uns deshalb auch mit der Nutzung eines Firmenfahrzeugs durch Arbeitnehmer.
Im ersten Teil unserer Ausführungen über die steuerliche Behandlung des betrieblichen Fuhrparks sind wir auf die Nutzung durch Unternehmer, Freiberufler und Mitunternehmer eingegangen.
Die sehr günstige steuerliche Behandlung dieses geldwerten Vorteils trägt wesentlich zur Attraktivität dieses Bezahlungsmodells bei. Auf Seiten der Beschäftigten schaffen die Regelungen ein Steuerprivileg für diejenigen, die neben Geldeinkommen auch Naturaleinkommen in Form eines Dienstwagens beziehen. Die Erfassung solcher geldwerter Vorteile erfolgt ebenfalls über die 1%-Methode.
Pressekontakt:
Bettina M. Rau-Franz
Telefon: 0201 81 09 50
Fax: 0201 / 81095 - 95
E-Mail: kontakt@franz-partner.de
Unternehmen
Roland Franz & Partner
Moltkeplatz 1
45138 Essen
Internet: www.franz-partner.de