Sicherer Luftraum: Kommt bald der Drohnenführerschein?

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Sicherer Luftraum: Kommt bald der Drohnenführerschein?

27.04.2016

Sicherer Luftraum: Kommt bald der Drohnenführerschein? © beratungswerk24 Aktiengesellschaft

Dennie Liemen

In Deutschland boomt der Verkauf der kleinen, ferngesteuerten Fluggeräte. Drohnen sind so beliebt wie nie. Kein Wunder, können sie doch nach kurzer Übungsphase ganz einfach und bequem gesteuert werden, auch von Fluganfängern. Trotzdem sollten sich Hobbypiloten rechtlich und versicherungstechnisch informieren, was erlaubt ist und was nicht.

Denn Drohnen können beispielsweise den Flugverkehr beträchtlich stören oder auch mit unerlaubten Filmaufnahmen die Persönlichkeitsrechte einzelner Personen verletzen.

Dennie Liemen, Versicherungsexperte von Versicherungscheck24.de, beantwortet die wichtigsten Fragen:

Brauche ich als Drohnenkapitän eine spezielle Versicherung?

Ja, denn seit dem Jahr 2005 besteht eine Pflicht zur Haftpflichtversicherung für unbemannte Flugobjekte. Zwar gelten Drohnen, sofern sie nicht gewerblich genutzt werden, auch als Spielzeug, aber nicht bei jeder Versicherung. Bevor man seine Drohne also das erste Mal einsetzt, sollte man mit dem Berater seines Vertrauens klären, ob und welche Zusatzversicherung notwendig ist.

Brauche ich eine Flug- bzw. Aufstiegsgenehmigung?

Als Privatnutzer mit einer Drohne unter fünf Kilogramm braucht man keine Genehmigung. Für gewerbliche Nutzer, wie Kameramänner, die Geräte steuern, die mehr als fünf Kilogramm auf die Waage bringen, bedarf es einer sogenannten Aufstiegsgenehmigung der zuständigen Landesluftfahrtbehörde.  Diese wird entweder für Einzelflüge oder für einen befristeten Zeitraum erteilt und können mehrere hundert Euro kosten.

Kann ich mit meiner Drohne überall fliegen?

Nein, und jetzt wird es etwas kompliziert: Es gibt sogenannte Flugverbotszonen und diese sollten sie vorher genau kennen. Andernfalls drohen enorm hohe Bußgelder. Generell gilt ein Flugverbot im Umkreis von 1,5 Kilometern um die deutschen Flughäfen. Aber auch über Atomkraftwerken, Wohngebieten, Industrieanlagen und militärische Anlagen dürfen keine Privatdrohnen fliegen. Die Bestimmungen sind nicht einheitlich, denn jedes Bundesland hat gewisse Extraregelungen. Die Luftraumkarten der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation ICAO zeigen den unkontrollierten Luftraum, in dem grundsätzlich geflogen werden darf. Am besten kommt man als Pilot, wenn man auf ausgewiesenen Modellflugplätzen seinem Hobby nachgeht. Zudem muss Sichtkontakt gegeben sein, also sollte die Drohne sicherheitshalber nicht höher als 100 Meter fliegen.

Darf ich mit meiner Drohne überall fotografieren oder filmen?

Nein, und hier wird es heikel. Wenn Drohnenpiloten unerlaubte Aufnahmen machen, verletzten sie nicht nur die Persönlichkeitsrechte, wie beim Filmen des Nachbarn. Auch Gebäude dürfen nicht so ohne weiteres abgelichtet werden, denn es droht die Urheberrechtsverletzung der Architekten. Behörden bestrafen dies mit der Zahlung von Ordnungsgeld an die betroffenen Personen.

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