Lohn für Mehrarbeit ist steuerpflichtig

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Lohn für Mehrarbeit ist steuerpflichtig

29.04.2016

Angestellte, die mehr als 48 Stunden wöchentlich arbeiten, überschreiten nicht nur die gesetzlich vorgegebene maximale Arbeitszeit. Wird die Mehrarbeit vom Chef mit extra Zahlungen entschädigt, müssen sie dafür auch Steuern zahlen.

ARAG Experten weisen darauf hin, dass dieser Mehrverdienst steuerrechtlich nicht als Schadensersatz, sondern als Arbeitslohn gewertet wird. In einem konkreten Fall bekam ein Feuerwehrmann für seine Mehrarbeit in fünf Jahren eine Ausgleichzahlung von kanpp 15.000 Euro. Als das Finanzamt den Betrag versteuerte, zog er vor Gericht – ohne Erfolg (Finanzgericht Münster, Az.: 1 K 1387/15 E).

 

Pressekontakt:

Brigitta Mehring
Telefon: 0211 / 963 - 2560
Fax: 0211 / 963 - 2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de

 

Unternehmen

ARAG
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40472 Düsseldorf

Internet: www.arag.de

 

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