Kein Anspruch auf Sozialhilfe für gesuchten …

Anzeige

Kein Anspruch auf Sozialhilfe für gesuchten Straftäter

20.04.2016

Ein rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilter und per Haftbefehl gesuchter Straftäter hatte im konkreten Fall einen Antrag auf Gewährung von Sozialhilfeleistungen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gestellt. Das zuständige Sozialgericht (SG) hat den Antrag abgelehnt. Voraussetzung für die beantragte Leistung sei unter anderem, dass der Antragsteller seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten kann.

Nach Auffassung des Gerichts kann der Antragsteller seinen Lebensunterhalt ohne weiteres dadurch sichern, dass er der Ladung zum Strafantritt hinsichtlich der gegen ihn verhängten Freiheitsstrafe nachkommt, da in der Strafhaft der notwendige Lebensunterhalt vollständig gedeckt wird. Die Kammer sah den Verweis auf die Möglichkeit des Haftantritts im Hinblick auf den Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung auch nicht als unverhältnismäßig an, so die ARAG Experten (SG Münster, Az.: S 15 SO 37/16 ER).

 

Pressekontakt:

Brigitta Mehring
Telefon: 0211 / 963 - 2560
Fax: 0211 / 963 - 2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de

 

Unternehmen

ARAG
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf

Internet: www.arag.de

 

Kommentare

 

Kommentar hinzufügen

Bitte geben Sie zum Schutz vor Spam die Summe in das Feld ein.
Anzeige
InterRisk - DKM

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe
Anzeige
Kundenzeitung

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.