Stellungnahme zum Urteil des OLG Stuttgart …

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Stellungnahme zum Urteil des OLG Stuttgart vom 30.3.16

30.03.2016

Urteil stellt sich gegen vorherrschende Rechtsauffassung anderer Oberlandesgerichte – Wüstenrot prüft Rechtsmittel / Die Wüstenrot Bausparkasse nimmt das jüngste Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart zur Kenntnis und behält sich – nach eingehender Prüfung der Urteilsbegründung – Rechtsmittel vor.

Aus Sicht von Wüstenrot, das in 1. Instanz (Landgericht Stuttgart) gewonnen hatte, überzeugt die im Verhandlungstermin geäußerte Auffassung des OLG Stuttgart nicht, wonach die Kündigung von Bausparverträgen, deren Zuteilungsreife mehr als zehn Jahre zurückliegt, unwirksam ist.

Mit seiner Entscheidung stellt sich das OLG Stuttgart zugleich gegen die überwiegende Rechtsauffassung anderer Oberlandesgerichte (OLG Hamm, OLG Koblenz, OLG Köln, OLG Celle, OLG München), die bisher in 24 Fällen die Wirksamkeit der Kündigungen seitens der Bausparkassen nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB bejaht bzw. angekündigt haben, die Berufung von Bausparern zurückzuweisen. Somit zeichnet sich in der Rechtsprechung trotz der Entscheidung des OLG Stuttgart insgesamt immer deutlicher ab, dass Bausparkassen Kündigungen aussprechen dürfen. Zumal auch über 100 positive Urteile von verschiedenen Landgerichten zur Wirksamkeit der Kündigungen nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB seitens der Bausparkassen vorliegen – davon allein 17 durch das Landgericht Stuttgart.

Darüber hinaus existieren einige Dutzend positive Amtsgerichtsurteile und mehrere Ombudssprüche des Ombudsmanns der Öffentlichen Banken, die die Kündigungen stützen. Einzelne gegenläufige Urteile, die von Land- oder Amtsgerichten dazu bisher gefällt wurden, ändern – ebenso wie der aktuelle Entscheid – nach Ansicht der Wüstenrot Bausparkasse an dieser sich eindeutig herausbildenden Rechtsmeinung nichts. Auch zwischen den Verfahrensbeteiligten geschlossene Vergleiche sprechen nicht gegen die Bausparkassen-Argumentation, da diese meist rein aus verfahrensökonomischen Gründen geschlossen werden.
 

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Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe ist „Der Vorsorge-Spezialist" für die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Im Jahr 1999 aus dem Zusammenschluss der Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, verbindet der börsennotierte Konzern mit Sitz in Stuttgart die Geschäftsfelder BausparBank und Versicherung als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Die rund sechs Millionen Kunden der W&W-Gruppe schätzen die Service-Qualität, die Kompetenz und die Kundennähe des Vorsorge-Spezialisten, für den rund 13.000 Menschen arbeiten. Dank eines weiten Netzes aus Kooperations- und Partnervertrieben sowie Makler- und Direkt-Aktivitäten kann die W&W-Gruppe mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland erreichen. Die W&W-Gruppe setzt auch künftig auf Wachstum und hat sich bereits heute als größter unabhängiger und kundenstärkster Finanzdienstleister Baden-Württembergs etabliert.

 

 

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E-Mail: immo.dehnert@ww-ag.com

 

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