Unbegrenzt befreit

Anzeige
Kundenzeitung

Unbegrenzt befreit

01.02.2016

Über die Grenzen der Zweitwohnungssteuer bei Verheirateten / Etliche deutsche Kommunen fordern von den Menschen, die innerhalb ihrer Gemeindegrenzen eine Zweitwohnung unterhalten, die Entrichtung einer Zweitwohnungssteuer. Das ist auch höchstrichterlich gebilligt.



 

Doch kann auf die Erhebung dieser Steuer nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS in manchen Situationen verzichtet werden – zum Beispiel bei Verheirateten, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten müssen.

(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen II R 13/14)

 

Der Fall: Ein Mann hatte gemeinsam mit seiner Ehefrau den Haupt-wohnsitz in einer Gemeinde außerhalb Hamburgs – nämlich an dem Ort, an dem die Frau arbeitete. Er selbst war allerdings in Hamburg beschäftigt und musste deswegen in der Hansestadt eine Nebenwohnung anmieten, in der er sich an zwei bis drei Tagen pro Woche aufhielt. Das meldete er auch ordnungsgemäß bei den Behörden an, woraufhin er Zweitsteuer bezahlen sollte. Dem Fiskus schien die berufliche Nutzung nicht ausreichend nachgewiesen.

 

Das Urteil: Der Bundesfinanzhof entschied in letzter Instanz, dass der Mann diese Steuer nicht entrichten müsse. In dieser Fallkonstellation sei es nicht nötig, die in der Nebenwohnung verbrachten Zeiten haargenau aufzurechnen. Es liege auch keine verfassungsrechtlich problematische Ungleichbehandlung gegenüber einem Unverheirateten vor, denn schließlich bringe die Ehe im Gegenzug auch etliche Verpflichtungen zur finanziellen Fürsorge für den Partner mit sich.

 

 

Pressekontakt:

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V.
Telefon: 030 20225-5381
Fax: 030 20225-5385
E-Mail: lbs-presse@dsgv.de

 

Unternehmen

LBS
Friedrichstraße 83
10117 Berlin

Internet: www.lbs.de

 

Kommentare


 

Kommentar hinzufügen

Mit der Veröffentlichung des Kommentars mit meiner E-Mail-Adresse bin ich einverstanden.
Summe: +

Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu-Medium

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
Hans John Vermittlerfortbildung 2025

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.