Lohnsteuer-Nachschau
Wir haben bereits häufig darüber berichtet, dass die Finanzverwaltung das Betriebsprüfungswesen massiv ausbaut und immer wieder versucht, an das Geld der Unternehmer zu kommen. Nunmehr hat die Finanzverwaltung durch den Gesetzgeber eine neue Waffe bekommen: Die Lohnsteuer-Nachschau. Viele werden dies bei der Umsatzsteuer kennen. Seit Jahren gibt es die Umsatzsteuer-Nachschau. Analog zum Umsatzsteuerrecht hat die Finanzverwaltung nunmehr weitere, umfangreiche Rechte bekommen.
Betriebsprüfer der Finanzverwaltung dürfen nunmehr unangekündigt den Betrieb während der Geschäftszeiten betreten und Einsicht in Lohnunterlagen nehmen. Sie prüfen, ob Lohn und Gehalt korrekt abgerechnet und versteuert wurden; vorrangig dient dies dazu, Schwarzarbeit aufzudecken und die Scheinselbständigkeit zu bekämpfen. Besonders im Fokus der Betriebsprüfer stehen daher Baubranche, Gastronomie und Betriebsneugründungen.
Im Rahmen der Lohnsteuer-Nachschau hat der Prüfer die folgenden Rechte:
- Er kann unangekündigt in alle beruflich genutzten Räume gehen, hierzu zählt auch das häusliche Arbeitszimmer.
- Er darf Lohn- und Gehaltsunterlagen und entsprechende Aufzeichnungen einsehen. (Aber nicht beschlagnahmen).
- Er darf Arbeitgeber und Mitarbeiter befragen, beide sind zur Mitwirkung verpflichtet.
- Er darf auf die Daten der Lohnbuchhaltung zugreifen und Ausdrucke verlangen.
- Er kann von der Lohnsteuer-Nachschau direkt in eine Lohnsteuer-Außenprüfung übergehen, wenn er hierzu Anhaltspunkte hat.
Bereits seit Einführung des Mindestlohngesetzes werden Lohn- und Gehaltsunterlagen gezielt vom Zoll geprüft. Der Zoll muss ebenfalls keine Prüfungsanordnung zusenden sondern er kann einfach unangemeldet erscheinen. Nunmehr kann dies die Finanzverwaltung über die Lohnsteuer- Nachschau ebenfalls.
Besprechen Sie dieses Thema mit uns, damit Sie sich auf derartige Prüfungen vorbereiten können und nicht eines Morgens unvorbereitet mit Zollbeamten und Lohnsteuerprüfern konfrontiert werden.
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