Freizeit auf Attest – kleines Vergehen …

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Freizeit auf Attest – kleines Vergehen mit großen Folgen? Warnung vor erfolgsbasierten Konditionen bei Ermittlungen gegen Blaumacher

15.02.2016

Deutschland – eine Nation von „Blaumachern“? Die Zahlen scheinen dies zu belegen: Pro Jahr gehen schätzungsweise 34 Millionen bezahlte Krankheitstage auf das Konto von Simulanten, die sich mittels Attest ein bisschen mehr Freizeit verschaffen wollen. Doch was vielen Arbeitnehmern als lässliches kleines Vergehen erscheint, kann für den Arbeitgeber durchaus große Folgen haben.

„Unternehmer, die den Verdacht hegen, dass Mitarbeiter eine Krankheit nur vortäuschen, sollten nicht tatenlos zusehen“, rät der langjährig erfahrene Privatermittler und Geschäftsführer der Detektei Lentz & Co. GmbH, Marcus Lentz. „Der Einsatz einer seriösen Detektei hilft, klare Zeichen zu setzen und langfristigen Schaden vom Unternehmen abzuwenden. Durch objektive und wertneutrale Ermittlungen können Betrüger auch vor Gericht überführt werden“, betont Lentz und warnt daher vor erfolgsbasierten Vertragskonditionen.

 

„Blaumacher“ verursachen in Deutschland jährlich einen volkswirtschaftlichen Schaden in Höhe von rund 1,4 Milliarden Euro. „Ein bisschen zusätzliche Freizeit auf Krankenschein – das wird häufig für ein kleines Kavaliersdelikt gehalten“, weiß Wirtschaftsdetektiv Marcus Lentz aus langjähriger Berufserfahrung. „Doch wer seine Arbeitsunfähigkeit nur vortäuscht, erfüllt in juristischer Hinsicht einen Betrugstatbestand.“ Aufgrund des gesetzlichen Anspruchs auf Lohnfortzahlung sind betrügerische Angestellte gerade für kleine und mittelständische Unternehmen häufig eine ernstzunehmende finanzielle Belastung. „Wenn Liefertermine nicht eingehalten oder Aufträge gar nicht erst angenommen werden können, weil in der Urlaubssaison plötzlich die Hälfte der Belegschaft fehlt, kann das langfristig sogar die Existenz des Betriebes gefährden“, erläutert Lentz.

„Blaumacher“ überführen – doch wie?

Grundsätzlich müssen Arbeitgeber ärztliche Atteste als Nachweis einer Erkrankung akzeptieren. Auch wenn berechtigte Zweifel an der Glaubwürdigkeit bestehen, brauchen Arbeitgeber gerichtsfeste Beweise, um einen Mitarbeiter des Lohnfortzahlungsbetruges zu überführen. „Wer in einem solchen Fall auf eigene Faust ermittelt, macht sich selbst rechtlich angreifbar“, warnt Chefermittler Lentz. Außerdem bergen eigenständige Ermittlungen von Laien häufig die Gefahr, den Verdächtigen zu warnen und so die Überführung selbst zu behindern – oder sich sogar plötzlich als Beschuldigter wegen Nachstellung (§238 Strafgesetzbuch) wieder zu finden. Immer mehr Unternehmen verlassen sich deshalb auf die Unterstützung seriöser Wirtschaftsdetekteien. „Detektive kennen die Tricks und Kniffe von Blaumachern und wissen genau, wie man sie überführen kann – und wo die rechtlichen Grenzen dabei liegen“, betont Lentz.

Vorteile eines Detektiveinsatzes

Die unmittelbaren Vorteile liegen auf der Hand: „Lohnfortzahlungsbetrug rechtfertigt eine fristlose Kündigung“, weiß Lentz. „Professionelle Detektive gehen immer sehr diskret vor. Observationen werden von mehrköpfigen Teams durchgeführt, die unauffällig gerichtsverwertbare Beweise sichern“, so der Wirtschaftsdetektiv. Das erspart den Unternehmen nicht nur weitere Ausfälle und Kosten, sondern auch einen langwierigen Gerichtsprozess mit negativem Ausgang. „Unsere erfahrenen Ermittler fungieren auch als Zeugen vor Gericht. Und da Aussagen von Detektiven in der Regel als neutral und unbefangen gelten, haben sie einen hohen Stellenwert“, erklärt Marcus Lentz. Objektive Kriterien wie die Qualifikation der Ermittler, TÜV-Zertifizierungen und eine transparente Preisgestaltung geben wichtige Anhaltspunkte, um eine seriöse Detektei zu finden. „Achten Sie unbedingt darauf, dass die Detektive ZAD geprüfte Privatermittler (IHK) sind, die eine intensive, professionelle Ausbildung absolviert haben“, rät Lentz. „Diese Qualifikation sollte auch vertraglich zugesichert werden.“

Erfolgsbasierte Preisstaffelung steht der Unbefangenheit entgegen

Auch ein Blick auf die Preise lohnt sich: Eine erfolgsabhängige Preisstaffelung steht dem Grundsatz der Unbefangenheit entgegen. „Wird für einen bewiesenen Fall von Lohnfortzahlungsbetrug mehr berechnet als für Ermittlungen ohne Nachweis, könnten gegnerische Anwälte einem Detektiv persönliches Interesse am Ausgang der Ermittlungen unterstellen“, erklärt Lentz. „Damit würde er als Zeuge nicht mehr als neutral gelten und seine Aussage hätte geringere Beweiskraft.“ Wenn jemand also sein Honorar um 30, 40 oder gar 50 Prozent reduziert, wenn ein Nachweis nicht gelingt und damit wirbt, macht er sich und seine Ergebnisse angreifbar, da er dann ein eigenes Interesse am Ausgang des Verfahrens hat – nämlich das Interesse, ein höheres Honorar zu erhalten.
 

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