CHARTA AG: BGH-Urteil zur Schadenregulierung betont Sachwalter-Status des Maklers / Makler sind keine Erfüllungsgehilfen der Versicherer
„Über die Folgen des BGH-Urteils vom 14. Januar 2016 zur Schadenregulierung durch Versicherungsmakler wird in der Branche wild spekuliert, eines ist aber schon jetzt sicher: Das Urteil sorgt für deutlich mehr Trennschärfe hinsichtlich Stellung und Status eines Versicherungsmaklers gegenüber den Versicherungsgesellschaften“, kommentiert Lars Widany, Vorstandsvorsitzender der CHARTA Börse für Versicherungen AG in Düsseldorf.
„Das war längst überfällig, denn Makler sind Sachwalter im Kundenauftrag, aber keine verlängerte Werkbank des Versicherers – auch wenn das manche Unternehmen gerne so hätten“.
Die wenigen Vorteile, die sich im Alltag aus der Möglichkeit ergeben, Schäden regulieren zu können, sollten für Makler keine Argumente sein, sie zu nutzen“, stellt Widany klar. „CHARTA positioniert sich hier grundsätzlich und sieht den Makler eindeutig und in erster Linie an der Seite des Kunden“.
Versicherungsmakler werden ihren Kunden auch weiterhin bei der Abwicklung von Schadenfällen zur Seite stehen, ist Widany überzeugt. „Kundenservice endet nicht – zumindest nicht für CHARTA-Makler – mit der Einreichung des Schadenmeldeformulars beim Versicherer“, so Widany. „Häufig genug zeigt sich gerade dann, wenn es bei der Regulierung durch den Versicherer mal hakt, wie wertvoll die Unabhängigkeit des Maklers für den Kunden ist“.
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