Schwarzarbeit – kleiner Nebenverdienst oder hohes Existenzrisiko? Wirtschaftsermittler Lentz klärt auf
Ein Jahr nach Einführung des Mindestlohns ist klar, dass die prognostizierten Schrecken von extremen Preissteigerungen bis hin zu massivem Stellenabbau nicht eingetreten sind. Dennoch ist die Schattenwirtschaft 2015 aufgrund der neuen Lohnuntergrenze Schätzungen des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) zufolge um 1,5 Milliarden Euro gewachsen.
Was viele dabei nicht bedenken: „Wer schwarz arbeitet, macht sich strafbar!“, warnt Chefermittler Marcus Lentz von der bundesweit tätigen Wirtschaftsdetektei Lentz®. „Wird eine illegale Beschäftigung entdeckt, kann dies für die Betroffenen sogar existenzgefährdende Konsequenzen haben.“
Schwarzarbeit kostet den Staat jährlich mehrere hundert Millionen Euro. Allein im Jahr 2014 hat der Zoll Schäden in Höhe von knapp 800 Millionen Euro für Fiskus und Sozialkassen aufgedeckt. Die Dunkelziffer wird auf mehrere Milliarden geschätzt. 2015 – im ersten Jahr nach Einführung des Mindestlohns von 8,50 Euro – macht Schwarzarbeit rund 12,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) aus, so das Ergebnis einer Studie des Tübinger Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) in Zusammenarbeit mit der Universität Linz. „Tatsächlich wollen manche Arbeitgeber durch illegale Beschäftigungsverhältnisse den gesetzlichen Mindestlohn umgehen“, weiß Marcus Lentz, Wirtschaftsermittler der Detektei Lentz®. „Durch solche Praktiken machen sich Unternehmer natürlich strafbar. Doch auch dem Beschäftigten, der sich auf Schwarzarbeit einlässt, drohen erhebliche Konsequenzen“, mahnt Lentz.
Was ist Schwarzarbeit?
Kurz gesagt: Schwarzarbeit liegt immer dann vor, wenn Lohnzahlungen nicht versteuert und keine Sozialabgaben geleistet werden. Gefälligkeiten unter Freunden, gegenseitige Hilfe in der Familie oder Nachbarschaft gelten hingegen nicht als Schwarzarbeit, auch dann nicht, wenn der Helfer ein geringes Entgelt dafür erhält. Wenn also ein Maler einer Nachbarin beim Umzug ein Zimmer streicht oder ein Kfz-Mechaniker für einen Freund gelegentlich den Ölwechsel macht, ist das völlig unproblematisch. Allerdings sind die Grenzen zwischen Hilfeleistungen und Schwarzarbeit häufig fließend. „Stichhaltige Kriterien zur Abgrenzung sind eine klare Gewinnabsicht, die Höhe der Bezahlung sowie Umfang und Häufigkeit der ausgeübten Tätigkeit“, erläutert Marcus Lentz. Regelmäßige Renovierungsarbeiten oder aufwändige Autoreparaturen ohne Rechnung würden demnach den Tatbestand der Schwarzarbeit erfüllen. Grundsätzlich gilt: Wenn eine leistungsgerechte Zahlung als Gegenleistung erfolgt, muss ordentlich abgerechnet und es müssen die gesetzlichen Steuern sowie Sozialabgaben abgeführt werden.
Berufsrisiko Schwarzarbeit
Den Schätzungen des IAW zufolge haben 2015 circa acht Millionen Menschen in Deutschland schwarzgearbeitet. Die meisten sind fest angestellt und wollen durch Schwarzarbeit in ihrer Freizeit ihr Einkommen aufbessern. „Das betrifft prinzipiell alle Berufsgruppen“, so Lentz. „Besonders häufig ist Schwarzarbeit unserer Erfahrung nach jedoch am Bau, im Gaststätten- und Hotelgewerbe und in der Landwirtschaft.“ In besonders betroffenen Branchen bestehen deshalb auch Tarifverträge, die Schwarzarbeitsverbote enthalten; sie berechtigen den Arbeitgeber unter Umständen sogar zur außerordentlichen Kündigung, wenn die Schwarzarbeit nicht im Sinne des Gesetzes ordnungswidrig ist. Schwarzarbeit im Urlaub kann den Arbeitgeber auch zur Rückforderung des Urlaubsentgelts berechtigen.