Nachbesserungsrecht des Zahnarztes
Sabine T. aus Gelsenkirchen: Meine neue Zahnprothese sitzt nicht richtig und ich habe Schmerzen. Ich vertraue meinem Zahnarzt jetzt nicht mehr. Muss ich zur Nachbesserung zu ihm gehen oder kann ich bei einem anderen Arzt einen Termin vereinbaren?
Anke Hartosch, Expertin der ERGO Direkt Versicherungen:
Gerade im prothetischen Bereich kann es immer wieder mal passieren, dass eine Brücke nicht richtig passt oder die Prothese drückt. Dann gilt: Ihr Zahnarzt hat ein Nachbesserungsrecht. Er muss also die Chance bekommen, den Mangel zu beseitigen. Eine Ausnahme besteht, wenn die Weiterbehandlung für Sie unzumutbar wäre – zum Beispiel, wenn der Arzt vorsätzlich gehandelt hätte. Allein der Umstand, dass Sie aufgrund der zunächst mangelhaften Arbeit das Vertrauen zu Ihrem Zahnarzt verloren haben, reicht dafür in der Regel aber nicht aus. Wichtig: Der Zahnarzt hat kein Recht auf Neuanfertigung! Stellt sich heraus, dass der Zahnersatz völlig unbrauchbar ist, dürfen Sie als Patient den Behandlungsvertrag kündigen und sich einen anderen Zahnarzt suchen. Meine Empfehlung: Sprechen Sie zunächst einmal mit Ihrem Zahnarzt – vielleicht ist bei Ihrer Prothese bereits eine kleine Anpassung ausreichend, dass sie perfekt sitzt.
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ERGO Direkt Versicherungen sind mit rund 4,5 Millionen Kunden der meistgewählte deutsche Direktversicherer. Das Unternehmen ist auf einfache und leicht verständliche Produkte spezialisiert, die zum Standardbedarf von Privathaushalten gehören. Wichtige Produkte sind die Zahnzusatzversicherungen, die Sterbegeldversicherung, die Risikolebensversicherung sowie die Berufsunfähigkeitsversicherung. Schlanke Prozesse und eine schnelle Verarbeitung ermöglichen günstige Prämien. Heute arbeiten rund 1.800 Mitarbeiter am Standort Nürnberg/Fürth. ERGO Direkt Versicherungen gehören zur ERGO Versicherungsgruppe und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
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