Neue Steuerregeln für die Weihnachtsfeier 2015

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Neue Steuerregeln für die Weihnachtsfeier 2015

09.12.2015

Wer für die Weihnachtsfeier keine Steuer ans Finanzamt zahlen will, muss einige wichtige Punkte beachten. Welche Steuerregeln für die Weihnachtsfeier gelten – und was seit 2015 neu ist. Wer seinen Mitarbeitern mit einer Weihnachtsfeier für ihre Arbeit danken will, muss aufpassen.

Will ein Unternehmer ihnen nicht nur einen Stehempfang mit belegten Brötchen bieten, kann es gut sein, dass er in die Steuerpflicht rutscht. Welche Regeln Firmen 2015 neu beachten müssen – und was grundsätzlich bei Weihnachtsfeiern gilt.

Weihnachtsfeiern mit den Mitarbeitern dienen in erster Linie dem Betriebsklima. Sie sind also im Interesse des Arbeitgebers. Doch auch die Arbeitnehmer profitieren davon. Fällt die Feier aber üppiger aus, hält das Finanzamt die Hand auf und fordert von den feiernden Mitarbeitern Steuern ein (Stichwort geldwerter Vorteil). Deshalb sollten Arbeitgeber darauf achten, dass die Kosten für die Weihnachtsfeier pro Mitarbeiter einen bestimmten Betrag nicht überschreiten.

 

Weitere Informationen

Diese Pressemitteilung im PDF-Format.

 

Pressekontakt:

Bettina M. Rau-Franz
Telefon: 0201 81 09 50
Fax: 0201 / 81095 - 95
E-Mail: kontakt@franz-partner.de

 

Unternehmen

Roland Franz & Partner
Moltkeplatz 1
45138 Essen

Internet: www.franz-partner.de

 

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