Gesetzesänderungen vor dem Jahreswechsel / ARAG …

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Gesetzesänderungen vor dem Jahreswechsel / ARAG Experten zu Gesetzesänderungen im Dezember

01.12.2015

Der Jahreswechsel kommt näher. In 2016 – wie in jedem Jahr – ändern sich zahlreiche Gesetze und Regelungen. Die ARAG Experten werden Sie wie immer pünktlich darüber informieren. Aber schon vor dem Jahreswechsel sind einige Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Darüber berichten wir heute.

Flüchtlingsarbeit wird ausgebaut
Die Aufnahme von Flüchtlingen obliegt in vielen Teilen dem Bundesfreiwilligendienst (BFD). Bis zu 10.000 neue BFD-Plätze werden bereitgestellt; die ersten Bundesfreiwilligen treten nach Angaben des Familienministeriums Anfang Dezember ihren Dienst an. Auch Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive könnten sich für den BFD bewerben. Bis Ende 2018 stehen darüber hinaus zusätzlich 50 Millionen Euro bereit.

Mietpreisbremse tritt in drei weiteren Bundesländern in Kraft
Zum 1. Juni ist das sogenannte Gesetz zur Mietpreisbremse in Kraft getreten: In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt darf danach bei einem Mieterwechsel die neue Miete maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. Umfassend modernisierte Wohnungen und Neubauten sowie Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals bezogen wurden, sind laut ARAG Experten jedoch ausgeschlossen. In welchen Gebieten die Mietpreisbremse greift, legen die Bundesländer fest. In Berlin gilt die Mietpreisbremse seit 1. Juni, weitere Länder folgten. Kurz vor dem Jahreswechsel haben nun auch Bremen, Hessen und Schleswig-Holstein entsprechende Verordnungen für ausgewählte Kommunen beschlossen.

Ehe und Lebenspartnerschaft werden weitgehend angeglichen
Gleichstellende Regelungen für Ehe und Lebenspartnerschaft traten schon am 26. November 2015 in Kraft. Das "Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner" sieht Änderungen in mehreren Gesetzen und Verordnungen vor – besonders im Zivil-, Sozial- und Verfahrensrecht. In Deutschland sind Ehe und Lebenspartnerschaft somit weitgehend angeglichen. Das gilt für das öffentliche Dienstrecht, das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht und das Grunderwerbssteuerrecht. Bei der Einkommensteuer können sich Lebenspartner nun auch mit dem Splitting-Tarif veranlagen lassen.

Elektroautos fahren zehn Jahre steuerfrei
Dies gilt aber nur, wenn die Halter ihr Fahrzeug noch bis zum 31. Dezember 2015 in einer Zulassungsstelle anmelden. Wichtig: Ab 2016 fahren Elektroauto-Besitzer laut ARAG Experten nur noch fünf Jahre lang steuerfrei.

Trinkwasseruntersuchung wird noch umfassender
Die Strahlenbelastung des Trinkwassers ist nach Angaben der Bundesregierung in Deutschland im Schnitt sehr gering. Damit das so bleibt, wird vom 1. Dezember an unser Trinkwasser regelmäßig auf radioaktive Stoffe untersucht.

 

 

Pressekontakt:

Brigitta Mehring
Telefon: 0211 / 963 - 2560
Fax: 0211 / 963 - 2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de

 

Unternehmen

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf

Internet: www.arag.de

 

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