Alles zur Fahrtenbuchauflage / ARAG Experten …

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Alles zur Fahrtenbuchauflage / ARAG Experten mit Wissenswertem und beispielhaften Gerichtsurteilen

10.12.2015

Wird mit Ihrem Auto massiv gegen Verkehrsvorschriften verstoßen, kann es sein, dass Sie für einige Zeit ein Fahrtenbuch führen müssen, damit man im Wiederholungsfall besser ermitteln kann, wer der Verkehrssünder war. Das kommt immer dann infrage, wenn Sie keine Angaben machen können oder wollen, wer Ihr Fahrzeug zum Zeitpunkt des Vorfalls tatsächlich gefahren hat.

In der Regel müssen Sie beim ersten Verstoß sechs Monate lang Fahrtenbuch führen. Das kann je nach Schwere des Vergehens oder bei Wiederholungstätern auf bis zu zwei Jahre ausgedehnt werden. Außerdem verlangt die Behörde rund 50 Euro, wenn sie die Fahrtenbuchauflage anordnet.

Wann kann eine Fahrtenbuchauflage angeordnet werden?
Nach schweren Verkehrsverstößen wie fahrlässiger Körperverletzung, Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr oder größeren Geschwindigkeitsüberschreitungen will der Gesetzgeber mit der Fahrtenbuchauflage erreichen, dass festgestellt werden kann, wer als Fahrer das Leben anderer gefährdet oder fremdes Eigentum beschädigt. Gut zu wissen: Die Polizei kann nicht ohne weiteres das Führen eines Fahrtenbuches anordnen. Sie muss zuvor alle „angemessenen und zumutbaren Maßnahmen zur Ermittlung des Täters“ treffen, wie es im Gesetz heißt. Zuerst wird sie sich an den Fahrzeughalter wenden. Kann oder will er nicht sagen, wer gefahren ist, muss weiter recherchiert werden. Zum Beispiel kann die Behörde Einsicht in Geschäftsbücher verlangen, anhand derer die betrieblichen Fahrten mit dem Firmenwagen nachvollzogen werden können. Oder sie befragt den zuständigen Geschäftsführer oder weitere verantwortliche Personen, wer gefahren ist. Erst wenn hier keine Hilfe kommt, kann sie die Fahrtenbuchauflage anordnen.

Wie lange darf sich die Behörde mit der Anordnung Zeit lassen?
Das Recht der Bußgeldbehörde, eine Fahrtenbuchauflage anzuordnen, kann zwar nicht „verjähren“. Dennoch kann die Anordnung im Einzelfall unverhältnismäßig sein, wenn der Zeitraum zwischen der Einstellung des Bußgeldverfahrens und der Fahrtenbuchauflage zu lang ist. Die Gerichte sind insoweit allerdings recht großzügig: Selbst wenn wegen Personalmangels in der Behörde bis zur Anordnung des Fahrtenbuchs 18 Monate verstrichen sind, führt das noch nicht zur Rechtswidrigkeit der Auflage (OVG Niedersachsen, Az.: 12 LB 19/13).

Habe ich ein Aussageverweigerungsrecht bei der Fahrtenbuchauflage?
Normalerweise haben Sie das Recht, Ihre Aussage zu verweigern, wenn eine Straftat von Ihnen selbst oder einem nahen Verwandten begangen wurde. Im Fall der Fahrtenbuchauflage gilt das aber nicht.

Darf ich verkleidet Auto fahren?
Ob Karneval oder Fußball-Großereignisse, eine Pflicht, am Steuer identifizierbar zu sein, besteht nicht. Das ist aber kein Freifahrtschein. Können Sie bei einer Geschwindigkeitskontrolle nicht identifiziert werden, etwa weil Sie stark geschminkt sind, müssen sich die Behörden an den Fahrzeughalter wenden. Und dem droht eine Fahrtenbuchauflage, wenn er Ihre „Vermummung“ nicht aufdeckt.



 

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