Vermächtnis hilft, Erbstreitigkeiten zu vermeiden
Viele Menschen neigen dazu, in ihrem Testament Familienangehörige und nahestehende Personen namentlich als Erben zu benennen. Das führt dazu, dass mitunter Erbengemeinschaften von 12 und mehr Personen entstehen. Aus formaler Sicht können dabei schon einmal eineinhalb Jahre vergehen, bis die Erbschaft abgewickelt ist, da alle Erben die Erbschaftsteuererklärung unterschreiben müssen.
Zudem kann sich erfahrungsgemäß diese "Zwangsgemeinschaft" nicht über die Aufteilung des Vermögens einig werden, was in 90 Prozent der Fälle zu Streit in der Familie führt, mit dem Ergebnis, dass das Erbe, wenn es sich beispielsweise um ein Haus handelt, langsam verfällt und keinen Wert mehr besitzt. Wir raten deshalb zu einer eleganteren Lösung: Dem Vermächtnis. Dabei wird eine Person als Erbe eingesetzt und die anderen werden im Zuge eines Vermächtnisses bedacht. Auf diese Weise kann der Erblasser einen wertmäßigen Ausgleich unter den Erben schaffen, ohne dass es zu Erbstreitigkeiten kommt. Beim Vermächtnis ist aber darauf zu achten, die Dinge genau und unmissverständlich beim Namen zu nennen. Personen, die mit einem Vermächtnis bedacht werden, nehmen keine Erbenstellung ein. Das bedeutet, dass sie auch nicht die Schulden des Erblassers übernehmen müssen. Entgegen landläufiger Meinung wird derjenige, der mit einem Vermächtnis bedacht wird, aber auch nicht enterbt.
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Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz
- Steuerberaterin
zertifizierte Testamentsvollstreckerin -
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