Europäischer Gerichtshof: Safe Harbor ist ungültig

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Europäischer Gerichtshof: Safe Harbor ist ungültig

06.10.2015

Urteil stützt Datenschutz-Sammelklage gegen Facebook / Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärt die Safe Harbor-Entscheidung für ungültig. Das Urteil bedeutet einen wichtigen Teilsieg des Datenschützers Maximilian Schrems bei seiner Sammelklage gegen Facebook. Schrems will mit Unterstützung von ROLAND ProzessFinanz unter anderem erreichen, dass Facebook zur Einhaltung europäischer Datenschutzbestimmungen gezwungen wird.

Der EuGH hat die sogenannte Safe Harbor-Entscheidung der Europäischen Kommission für ungültig erklärt. Das Abkommen aus dem Jahr 2000 zwischen der Europäischen Union (EU) und den USA sollte es Unternehmen ermöglichen, personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der europäischen Datenschutzrichtlinie aus einem EU-Land in die Vereinigten Staaten zu übermitteln. Jetzt steht fest, dass jeder Staat in Europa bei einem begründeten Verdacht auf Datenspionage im Safe Habor eigenständige Schlussfolgerungen ziehen darf. Unter anderem vor dem Hintergrund der NSA-Affäre und den Enthüllungen des US-amerikanischen Whistleblowers Edward Snowden ist die Sicherheit von Daten in den USA immer wieder in Frage gestellt worden.

Wichtiger Teilsieg bei Sammelklage gegen Facebook

Mit dem heutigen Urteil des EuGH hat auch der österreichische Datenschützer Maximilian Schrems einen wichtigen Teilsieg gegen Facebook errungen. Denn die Entscheidung ist in seinem Prozess gegen das soziale Netzwerk, den er mit Unterstützung von ROLAND ProzessFinanz vor dem Landesgericht Wien führt, von großer Bedeutung: Er führt dort eine Sammelklage von Facebook-Nutzern an. Diese hat zum Ziel, Facebook auf die Einhaltung europäischen Datenschutzrechts zu verpflichten. Außerdem soll die Plattform für die unberechtigte kommerzielle Nutzung von Mitgliederdaten in der Vergangenheit einen symbolischen Schadenersatz von 500 Euro pro Nutzer zahlen. 25.000 Facebook-Mitglieder unterstützen Schrems dabei, mehr als 60.000 weitere haben sich für eine Teilnahme registriert.

Das Landesgericht hatte die Klage im Frühjahr zunächst aus formellen Gründen abgelehnt. So nutze Schrems Facebook nicht nur als Verbraucher, sondern auch zu geschäftlichen Zwecken. Infolgedessen müsse er in Irland, wo Facebook seinen europäischen Sitz hat, gegen das soziale Netzwerk vorgehen, denn nur Verbraucher können am eigenen Wohnsitz klagen. Dies hatte er – ohne  Erfolg – bereits mehrfach über die irische Datenschutzbehörde versucht.

ROLAND ProzessFinanz ist zuversichtlich, dass das heutige Urteil auch in Österreich Resonanz findet. „Das Berufungsgericht in Wien kann dieses wegweisende Urteil nicht ignorieren. Es bestätigt das Vorbringen von Herrn Schrems in einem wesentlichen Punkt: Unsere Daten sind bei Facebook nicht sicher“, betont Dr. Arndt Eversberg, Vorstand von ROLAND ProzessFinanz.

 

Pressekontakt:
Dr. Jan Vaterrodt
Telefon: 0221 / 8277 - 1590
Fax: 0221 / 8277 - 17 - 1590
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Unternehmen:
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Über ROLAND ProzessFinanz
Die ROLAND ProzessFinanz AG ist bereits seit 2001 erfolgreich als Prozessfinanzierer tätig und damit einer der erfahrensten gewerblichen Anbieter im deutschen Markt. ProzessFinanz ist Teil der ROLAND-Gruppe und finanziert die gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen aus jedem Rechtsgebiet ab einem Streitwert von 100.000 Euro. Seit 2001 hat ROLAND ProzessFinanz mehr als 5.500 Anfragen geprüft und über 400 Millionen Euro Streitwert finanziert.

Kurzprofil der ROLAND-Gruppe, Köln
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