Lebensversicherungen im Todesfall / Streit um Auszahlung vermeiden
Altersvorsorge ist für viele Bürger in der heutigen Zeit eines der drängendsten Themen. Lebensversicherungen gelten nach wie vor als beliebtes Mittel zur Vermögensanlage und zur Absicherung im Alter. Versicherungsnehmer sollten jedoch den Begriff der Vorsorge weiterdenken und sich die Frage stellen, was mit dem angesparten Kapital geschehen soll, wenn vor dem vertraglich vereinbarten Auszahlungszeitpunkt der Todesfall eintritt:
Zwar endet mit dem Tod die Lebensversicherung und die Prämien müssen von den Erben nicht aufgebracht werden. Damit es aber nicht zum Streit kommt, sollte sich der Versicherungsnehmer genau überlegen, an wen die Auszahlung fließen soll.
Stirbt der Versicherungsnehmer, hat nur der im Versicherungsvertrag genannte Bezugsberechtigte Anspruch auf die Auszahlung der Versicherungssumme, auch wenn er nicht zum Kreis der Erben gehört. Die im Testament des Versicherungsnehmers bestimmten Erben oder seine gesetzlichen Erben erhalten nichts von der Versicherungssumme. Gehört die aus dem Versicherungsvertrag begünstigte Person zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten, werden die an sie fließenden Leistungen aus der Lebensversicherung auf den Pflichtteilsanspruch angerechnet.
Notare geben zu bedenken, die Bezugsberechtigung aus dem Lebensversicherungsvertrag zu widerrufen. Die Leistungen aus der Versicherung würden dann in den Nachlass fließen und den Erben zugutekommen. Dadurch fällt die Nachfolgeplanung, z. B. durch die Errichtung eines notariellen Testaments, transparenter und einfacher. Streitigkeiten können auf diese Weise vermieden werden.
Die Bezugsberechtigung kann allerdings nur zurückgenommen werden, wenn diese widerruflich erteilt worden ist. In diesem Fall kann durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Versicherungsunternehmen die Bezugsberechtigung aufgehoben werden.
Weitere Auskünfte zum Thema Lebensversicherungen und Nachfolgeplanung erhalten Interessierte bei der Notarin oder dem Notar ihres Vertrauens. Notare findet man im Internet unter www.notar.de.
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